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Verstoß gegen Markenrecht
Sprichwörtlich baden gegangen ist eine Firma aus dem Landkreis Böblingen bei der Einfuhr von zwei Kartons mit Flipflops für ein Firmenevent auf Mallorca.
Die Sendung aus Brasilien mit den 150 Badesandalen sollte beim Zollamt Böblingen zur Einfuhr abgefertigt werden. Da die Sandalen jedoch mit dem Markennamen eines brasilianischen Kultherstellers der beliebten Gummischuhe gekennzeichnet waren, stoppten die Zöllner Anfang Mai 2019 die 750 US-Dollar teure Sendung und schickten ein Muster an den Hersteller der Originalwaren.
Der Markenrechtsanwalt des Unternehmens informierte am 21. Mai 2019 die Abfertigungsbeamten, dass es sich bei den Strandsandalen tatsächlich um Plagiate handelt. Statt zur Party nach Mallorca geht es für die Fälschungen jetzt in die Müllverbrennungsanlage.
Für den Hersteller der Originalwaren besteht nun weiterhin die Möglichkeit, zivilrechtlich gegen den Einführer der Plagiate vorzugehen.
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Quelle : Zoll.de
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