Zoll prüft Postsendungen
Weil ein Mann aus dem Ostalbkreis 18 Paar gefälschte Sportschuhe und verschiedene Markenkleidung aus der Türkei bestellt hat, droht ihm nun eine rechtliche Auseinandersetzung mit den Herstellerfirmen der Originalwaren, den sogenannten Rechtsinhabern.
Bereits im Dezember 2022 bekam das Zollamt Aalen die Postsendungen auf den Abfertigungstresen. Aufgrund des starken chemischen Geruchs und der Beschaffenheit der Produkte bestand der Verdacht, es könnte sich um Fälschungen handeln, was sich im Falle der Sportschuhe und bei der Jogging-Kleidung auch bestätigte. Deklariert war die Ware als Geschenksendung.
Nun droht dem Empfänger ein kostspieliges zivilrechtliches Verfahren. Die Fälschungen werden vernichtet.
Bei Internetbestellungen – insbesondere aus dem Ausland – ist praktisch nicht feststellbar, ob es sich um Originalware oder Fälschungen handelt. Daher rät der Zoll generell von solchen Käufen ab.