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Osnabrück, 28. November 2017
Zoll deckt Leistungsbetrug auf
Geldstrafen über 60 und 80 Tagessätze wegen Leistungsbetrugs verhängte das Amtsgericht Bad Iburg gegen ein Pärchen aus dem Landkreis Osnabrück. Als Bedarfsgemeinschaft hatten sie gemeinsam Arbeitslosengeld II bezogen. Da die Lebenspartner ihre Arbeitsaufnahme dem Jobcenter Osnabrück nicht mitgeteilt hatten, konnten sie rund 4.400 Euro Arbeitslosengeld II zu Unrecht kassieren.
Die Betrügereien fielen auf, als die 47-jährige Lebensgefährtin als Vertreterin der Bedarfsgemeinschaft dem Jobcenter verspätet Arbeitsverträge für beide Beschuldigten mit einer Zeitarbeitsfirma vorlegte. Danach stellten die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit aufgrund eines Datenabgleiches eine weitere Tätigkeit des 53-Jährigen fest.
Die weiteren Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück führten jetzt zu einer Verurteilung des Pärchens wegen Betrugs. Das Amtsgericht Bad Iburg verurteilte die Frau zu einer Geldstrafe von 900 Euro. Der Mann muss 4.000 Euro an Strafe bezahlen. Die Angeklagten hätten den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als sie die berufliche Tätigkeit aufnahmen. Das hatten sie unterlassen.
„Neben der Geldstrafe müssen die Verurteilten den gegenüber dem Jobcenter Osnabrück entstandenen Schaden begleichen“, so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.
Das Urteil ist rechtskräftig.
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Quelle : Zoll.de
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