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Ermittlungen gegen zwei Unternehmer
Nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach erließ das Amtsgericht Freiburg im Juli 2018 in zwei nicht zusammenhängenden Verfahren gegen zwei Unternehmer aus dem Raum Freiburg Geldstrafen in Höhe von insgesamt mehr als 17.000 Euro wegen Scheinselbstständigkeit.
In einem Fall wurde die Geldstrafe in Höhe von 7.200 Euro gegen einen Transportunternehmer festgesetzt, der über einen Zeitraum von fast drei Jahren zwei Fahrer als angebliche Subunternehmer beschäftigt hatte. Fahrzeuge und Tankkarten wurden ihnen vom beschuldigten Unternehmer zur Verfügung gestellt und beide arbeiteten, wie die Fahrer in Festanstellung, ausschließlich für diesen.
Das Gericht sah den Vorwurf der Scheinselbstständigkeit als erwiesen an. Vorenthaltene Sozialversicherungsabgaben von mehr als 62.000 Euro sind nachzuentrichten.
In einem zweiten Fall sah es das Gericht ebenfalls als erwiesen an, dass der Inhaber einer Elektrofirma über den Zeitraum eines Jahres drei Arbeitnehmer nur zum Schein als Subunternehmer beauftragt hatte. Auf die Schliche kamen die Zöllner dem Unternehmer durch Erkenntnisse, die sie in einem anderen Ermittlungsverfahren gewonnen hatten.
Bei der Vernehmung gaben die betreffenden Arbeitnehmer an, weder schriftliche Arbeits- noch Dienstleistungsverträge mit dem Beschuldigten abgeschlossen zu haben. Ihre Arbeitsanweisungen erhielten sie ausschließlich vom Unternehmer und sogar ihre Arbeitskleidung war mit dessen Firmenlogo bedruckt. Der Lohn wurde immer in bar ausbezahlt.
Die Sozialversicherungsträger wurden so um Beiträge in Höhe von nahezu 45.000 Euro betrogen, die ebenfalls nachzubezahlen sind. Das Gericht verhängte zudem eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro.
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Quelle : Zoll.de
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