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Zoll und Bundespolizei decken mutmaßliche Verstöße auf
Am 15. Juli 2022 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund gemeinsam mit der Bundespolizei die nächtlichen Aktivitäten am Siegener Hauptbahnhof.
Zu den 20 vom Zoll kontrollierten Arbeitskräften zählten Gebäude- und Zugreiniger, Sicherheitskräfte sowie Taxifahrer.
Zwei Arbeitnehmer führten entgegen ihrer Verpflichtung keine Ausweispapiere mit sich. Bei der Überprüfung wurden zudem verschiedene mögliche Verstöße festgestellt, die weitere Nachforschungen erfordern. So ist in drei Fällen unklar, ob der geltende Mindestlohn gezahlt wird.
Bei zwei Arbeitnehmern muss noch geprüft werden, ob sie im Besitz der zur Ausübung ihrer Beschäftigung notwendigen Arbeitserlaubnis sind. Zwei andere Arbeitnehmer gaben an, ihre Tätigkeit erst kürzlich aufgenommen zu haben. Hier wird jetzt geklärt, ob sie zur Sozialversicherung gemeldet sind und der Arbeitgeber die erforderliche Sofortmeldung bereits vor Beschäftigungsbeginn abgegeben hat.
„Die Anwesenheit der 17 Beamtinnen und Beamten von Zoll und Bundespolizei konnte einen Mann nicht davon abhalten, ein Schild eines Einzelhandelsgeschäftes zu entwenden“, so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund. Der Täter wurde gestellt und erhielt von der Bundespolizei eine Anzeige wegen Diebstahls. Des Weiteren musste einem Störenfried ein Platzverweis erteilt werden.
„Mit Prüfungen durch den Zoll und seinen Zusammenarbeitsbehörden zur Aufdeckung von Schwarzarbeit ist jederzeit und überall zu rechnen. Mindestlohnverstöße und illegale Ausländerbeschäftigung können jeweils mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Auch Meldepflichtverletzungen sind von empfindlichen Geldbußen bedroht. Zuwiderhandlungen werden vom Zoll konsequent verfolgt“, so Münch weiter.
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