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Osnabrück, 21. November 2017
Zoll deckt eine Schadenssumme von mehr als 320.000 Euro auf
200 Tagessätze zu je 150 Euro, mithin insgesamt 30.000 Euro Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück gegen einen Geschäftsführer aus der Agrarbranche wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie wegen Steuerhinterziehung.
Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück ermittelten, hat der Verurteilte zwischen den Jahren 2003 und 2013 zahlreiche Arbeitnehmer beschäftigt, ohne diese jedoch ordnungsgemäß bei den Sozialkassen anzumelden. Der 53-Jährige aus dem Landkreis Osnabrück hat zudem Aushilfslöhne über Personen abgerechnet, die nicht in den Betrieben beschäftigt waren. Diese Löhne hatten tatsächlich andere Mitarbeiter erhalten, damit deren Überstunden nicht der Lohnsteuer sowie der Sozialversicherung unterworfen wurden. Das zuständige Finanzamt Lingen stellte zusätzlich einen steuerlichen Schaden von mehr als einer Million Euro fest.
„Der so entstandene Schaden für die Sozialkassen beläuft sich auf mehr als 320.000 Euro, für den der Beschuldigte zusätzlich zur Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro und dem entstandenen Steuerschaden von mehr als einer Million Euro aufkommen muss“, so der Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer.
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Quelle : Zoll.de
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