Zoll deckt hinterzogene Beiträge von mehr als 200.000 Euro auf
Das Amtsgericht Syke verurteilte einen Firmeninhaber aus der Baubranche wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 13 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Wie Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück ermittelten, hat der Beschuldigte aus dem Raum Syke von August 2016 bis November 2018 zahlreiche Arbeitnehmer beschäftigt, ohne diese jedoch ordnungsgemäß bei den Sozialkassen anzumelden. Seiner Verpflichtung, die Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten kam der Mann nicht nach.
Durch dieses Verhalten sparte sich der Firmeninhaber Sozialabgaben in Höhe von rund 135.000 Euro. Außerdem hinterzog der Mann noch Beiträge zur Berufsgenossenschaft und für die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft von insgesamt mehr als 65.000 Euro.
„Mit dieser Vorgehensweise hat der Beschuldigte nicht nur versucht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, sondern auch einen Vorteil gegenüber den Mitbewerbern innerhalb seiner Branche“, so der Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer.
Das Urteil des Amtsgerichts Syke ist rechtskräftig.
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