Fahrzeugführer wird zweimal wegen Geldwäscheverdachts kontrolliert
Am 13. Oktober 2023 führten Hamburger Zollbeamtinnen und -beamte im Rahmen eines Sondereinsatzes am P+R-Parkplatz Veddel Kontrollen an mehreren Fahrzeugen durch, um die Einhaltung der geltenden Zollvorschriften sicherzustellen.
In einem Fall wurde ein Pkw mit zwei Insassen gestoppt. Während der Kontrolle wurden bei dem Fahrer 10.000 Euro Bargeld und auch bei seinem Beifahrer weitere 10.000 Euro Bargeld gefunden. „Da die Angaben insgesamt nicht schlüssig waren und die Beteiligten in Widersprüche gerieten, leiteten die Beamtinnen und Beamten vor Ort ein sogenanntes Clearingverfahren wegen Verdachts auf Geldwäsche ein“, so Keven Blanck, Pressesprecher des Hauptzollamtes Hamburg.
Einige Stunden später wurde das Fahrzeug mit dem gleichen Fahrer und einer Beifahrerin erneut kontrolliert. Die Beifahrerin, die sich als Mutter des Fahrers ausgab, fiel den Zöllnerinnen und Zöllnern durch ihre unnatürlich verschränkten Arme auf. Trotz Aufforderung änderte sie ihre Körperhaltung nicht. Aus gutem Grund, denn es stellte sich heraus, dass sie in der Armbeuge 50.000 Euro Bargeld versteckt hielt.
Auch in diesem Fall wurde ein Clearingverfahren wegen Verdachts auf Geldwäsche eingeleitet. Die entsprechenden Ermittlungen durch das Zollfahndungsamt Hamburg dauern noch an.
Im Verlauf des Tages überprüfte der Zoll über 200 Personen in knapp 130 Fahrzeugen und über zehn Reisebusse. Es wurden insgesamt sieben Geldwäscheverfahren eingeleitet, bei denen ein Bargeldwert von über 186.000 Euro sichergestellt wurde.
Können Angaben eines Beteiligten nicht schlüssig belegt werden oder besteht der Verdacht, dass Barmittel aus Straftaten stammen könnten, entscheidet das sogenannte Clearingverfahren darüber, ob Ermittlungen wegen Verdachts der Geldwäsche aufgenommen werden müssen.
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