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Steuerstrafverfahren wurden eingeleitet
Unverzollten Goldschmuck im Wert von je 1.400 Euro stellte die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Nürnberg Mitte Mai 2019 sicher – und das gleich zweimal innerhalb einer Woche.
Bei einer Routinekontrolle auf der Autobahn 9 überprüften die Beamtinnen und Beamten auf einem Parkplatz bei Feucht das Fahrzeug eines britischen Staatsbürgers, der sich auf der Heimreise aus der Türkei befand. Auf Befragen gab der Fahrer an, keine anmeldepflichtigen Waren dabeizuhaben. Allerdings fanden die Zöllner in einer Tasche eine Schmuckdose mit einem Goldarmreif.
Bei einer Einreise aus Drittländern sind Waren nur bis zu einem Wert von 300 Euro frei (bei Flug- und Seereisen sind es 430 Euro). Über diesen Wert hinaus sind die mitgebrachten Waren, auch wenn es sich um Geschenke handelt, zu verzollen und zu versteuern. Einen entsprechenden Nachweis konnte der 41-jährige Mann nicht vorlegen. Der Armreif im Wert von knapp 1.350 Euro wurde sichergestellt.
Einige Tage später überprüfte die Kontrolleinheit Verkehrswege auf der Autobahn 3 auf einem Parkplatz in Höhe Brunn ein Fahrzeug mit drei Reisenden aus der Türkei. Auch hier wurde auf Befragen das Mitbringen anmeldepflichtiger Ware verneint. Bei der weiteren Kontrolle des Fahrzeugs wurden in einer Tasche des Fahrzeughalters eine kleine und eine große Goldmünze gefunden. Der 75-jährige Mann konnte keinen Verzollungsnachweis vorlegen. Die kleine Goldmünze lag im Rahmen der Reisefreimenge, die große Goldmünze im Wert von rund 1.400 Euro wurde jedoch sichergestellt.
In beiden Fällen wurde gegen die Beschuldigten ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung eingeleitet.
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Quelle : Zoll.de
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