Zoll online – Pressemitteilungen – Goodie überführt Uhrenschmuggler

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Verdacht auf Steuerhinterziehung

Auf die kostenlose Beigabe eines zusätzlichen Armbandes zu einer bei einem Schweizer Juwelier erworbenen hochwertigen Herrenarmbanduhr hätte ein 50-jähriger Lörracher im Nachhinein möglicherweise lieber verzichtet.

Das Armband war per Post vom Schweizer Händler an den Mann gesandt worden. Da dem Päckchen keine Rechnung beigelegt war, konnte der Postbeförderer die Sendung dem Empfänger nicht direkt zustellen. Sie wurde deshalb zur weiteren Abklärung des Wertes dem Zollamt Weil am Rhein übergeben. Der Empfänger wurde vom Postunternehmen hierüber informiert und gebeten, sich mit der Zollstelle in Verbindung zu setzen.

Der Mann erschien schließlich am 24. Februar 2022 persönlich bei der Postabfertigung des Zollamts Weil am Rhein, um die auf dem Paket mit einem Wert von zehn Schweizer Franken deklarierte Geschenksendung abzuholen. Im Gespräch mit den Zollbeamten vor Ort ergab sich diesen allerdings das Bild, dass der Mann bereits Anfang Dezember 2021 eine Herrenarmbanduhr zum Preis von, seinen Angaben nach, rund 2.000 Schweizer Franken mit einem Zweitarmband als sogenanntes Goodie – einer kostenlosen Zugabe – bei einem Schweizer Juwelier erworben hatte. Mit der Uhr war er schließlich über den Grenzübergang Lörrach-Stetten eingereist.

Da er von keinen Zollbediensteten kontrolliert worden sei, habe er sich nichts weiter gedacht, gab der Mann an. Das Wechselarmband habe nachgesandt werden müssen, da es zum Zeitpunkt des Kaufs der Uhr beim Juwelier nicht vorrätig gewesen sei.

Weitere Recherchen der Zollamtsbeamten lieferten schließlich eindeutige Hinweise darauf, dass der Mann die Uhr tatsächlich zu einem Preis in Höhe von 8.700 Schweizer Franken gekauft hatte. Die Beamten stellten zwar nicht in Abrede, dass das nachgelieferte Wechselarmband im Preis für die Uhr enthalten war, verschiedentlich angeboten wurde es jedoch zu einem Preis von mehr als 300 Schweizer Franken und nicht nur zehn.

Weil er die Uhr im Dezember 2021 zum Zeitpunkt der Einfuhr nicht unaufgefordert bei einer Zollstelle angemeldet hatte – schließlich überstieg ihr Wert die Einfuhrfreimenge in Höhe von 300 Euro -, mussten die Zollbeamten gegen den Mann wegen Verdachts einer Steuerhinterziehung ein Strafverfahren einleiten. Dessen Ausgang hat der Mann nun abzuwarten.

Quelle : Zoll.de

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