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Mutmaßlicher Paketempfänger wegen Verdachts von Verstößen gegen das Anti-Doping-Gesetz in Untersuchungshaft
Ein knapp 3,5 Kilogramm schweres Paket mit Dopingmitteln aus Südosteuropa haben Lindauer Zollfahnder nach Anordnung durch das zuständige Amtsgericht bei einem Paketdienstleister in Geretsried am Mittwoch, dem 27. April 2022, beschlagnahmt.
Der mutmaßliche Empfänger, ein 31-jähriger Kraftsportler, sitzt seitdem wegen Verdachts von Verstößen gegen das Anti-Doping-Gesetz in Untersuchungshaft, da durch den Schmuggel einer solchen Menge von Dopingmitteln die nicht geringe Menge um knapp das 2.000-Fache überschritten sein könnte.
Bei einem Paketdienstleister im Versendungsland ist das Paket den dortigen Behörden aufgefallen, die den Inhalt kontrollierten. Nachdem dabei eine nicht unbeachtliche Menge von Ampullen sowie Tabletten festgestellt wurde, die den Aufschriften zufolge zu Dopingzwecken dienen und deren Verbringen nach Deutschland nicht erlaubt ist, er-folgte hierzu eine Spontanmitteilung an das Zollkriminalamt.
Lindauer Zollfahnder beschlagnahmten am 27. April 2022 das Paket beim hiesigen Paketdienstleister aufgrund eines vorher erwirkten Postbeschlagnahmebeschlusses des zuständigen Amtsgerichts und durchsuchten die Wohnung der adressierten Person.
Schnell stellte sich dabei heraus, dass eine dritte Person, ein 31-jähriger Kraftsportler, deren Personalien angegeben hat und der tatsächliche Empfänger sein dürfte. Auch dessen Wohnung wurde noch am selben Tag ebenfalls durch Kräfte des Zollfahndungsamts München – Dienstsitz Lindau – durchsucht. Hierbei stellten die Ermittler umfangreiche Dopingmittel in Ampullen- und Tablettenform sicher.
Es besteht der Verdacht, dass durch die insgesamt sichergestellten Präparate die nicht geringe Menge um mehr als das 3.000-Fache überschritten sein könnte, woraufhin die Zollfahnder den Verdächtigen noch am selben Tag vorläufig festnahmen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft München I erließ das zuständige Amtsgericht tags darauf Haftbefehl wegen Verdachts von Verstößen gegen das Anti-Doping-Gesetz.
Die Ermittlungen des Zollfahndungsamts München – Dienstsitz Lindau – unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaften München I dauern an.
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