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Zoll entdeckt bei Kontrolle artengeschützte Vogelspinnen
Zöllner des Hauptzollamts Singen haben Mitte März 2019 bei der Kontrolle eines Postpakets am Zollamt Waldshut zehn Vogelspinnen und einen Schmetterling aufgefunden.
Das genaue Hinschauen bei einem Paket aus Russland, das an eine Frau aus dem Landkreis Waldshut adressiert war, hat sich gelohnt. Das Paket enthielt zehn Vogelspinnen und einen Schmetterling. Nach Rücksprache mit dem Bundesamt für Naturschutz stellte sich heraus, dass mindestens drei der Vogelspinnen unter besonderem Schutz stehen. Den Tieren selber brachte dies allerdings wenig, da alle Exemplare bereits getrocknet und in Plastikboxen verpackt waren.
Abgeholt wurde das Paket jedoch nicht von der Adressatin, sondern von ihrem Ehemann, der die Tiere auch bestellt hatte und in der Schweiz wohnt. Gegen den Ehemann wurde wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz und die Abgabenordnung ein Strafverfahren eingeleitet. Zudem hatte er eine Sicherheitsleistung in Höhe von 200 Euro zu bezahlen.
Die geschützten Tiere wurden sichergestellt.
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Quelle : Zoll.de
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