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Singen, 7. Februar 2018
Hauptzollamt Singen ermittelte wegen Leistungsmissbrauch
Wegen Betrugs in acht Fällen hat das zuständige Amtsgericht in Singen eine 58-jährige Frau aus dem Landkreis Konstanz zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Darüber hinaus hat das Gericht der Verurteilten die Auflage erteilt, insgesamt 50 Arbeitsstunden in einer sozialen Einrichtung abzuleisten und gegenüber dem betroffenen Jobcenter des Landkreises Konstanz den finanziellen Schaden vollständig auszugleichen.
Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen ermittelten, hat die 58-Jährige über mindestens vier Jahre hinweg zu Unrecht Hartz-IV-Leistungen bezogen. Trotz regelmäßiger Einkünfte aus einer Tätigkeit im elterlichen Betrieb gab die Frau mehrfach gegenüber dem zuständigen Jobcenter wahrheitswidrig an, sie und ihr Ehemann würden lediglich über ein sehr geringes Einkommen verfügen.
Zur Verschleierung der tatsächlichen Vermögensverhältnisse verschwieg die Verurteilte, dass sie und ihr Ehemann aus der Tätigkeit im elterlichen Betrieb wesentlich höhere Einkünfte erzielten, als zur Deckung des Lebensbedarfs der Familie erforderlich gewesen wären.
Zudem hatten die Eheleute Zugriff auf die Firmenkonten des elterlichen Betriebes und hoben dort im Laufe der Jahre mehr als 100.000 Euro für private Zwecke ab. Durch diese Vorgehensweise sollte eine Kürzung oder der Entfall der Sozialleistungen vermieden und somit ein Vermögensvorteil verschafft werden.
Selbst nach der Übernahme der Firma durch die Verurteilte und ihren Ehemann sowie den zwischenzeitlich bereits eingestellten staatlichen Zuwendungen war es den Eheleuten möglich, monatlich 2.000 Euro Ratenzahlung an die Mutter der Verurteilten zur Abzahlung der gekauften Firma zu leisten und dabei trotzdem noch gut leben zu können.
Das zuständige Jobcenter wurde auf diese Weise um mehr als 46.000 Euro betrogen. Diese Summe wurde zwischenzeitlich von der Verurteilten zurückgezahlt. Zur Sicherung der Schadenssumme wurden bereits im Vorfeld entsprechende Maßnahmen ergriffen.
Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt. Das Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig.
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Quelle : Zoll.de
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