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Frankfurt am Main, 17. August 2018
Strafverfahren wegen Urkundenfälschung
Am 8. August 2018 kontrollierten Bedienstete der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt am Main ein Bauvorhaben im Frankfurter Stadtgebiet hinsichtlich Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und der Zahlung des Mindestlohns.
Bei der Kontrolle wurde ein 55-jähriger serbischer Staatsangehöriger angetroffen, der sich zunächst mit einem slowenischen Reisepass auswies. Der Reisepass zeigte jedoch deutliche Fälschungsmerkmale. Eine eingehende Überprüfung durch die Bediensteten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ergab, dass es sich um eine Totalfälschung handelte.
Unter anderem benötigen serbische Staatsangehörige für ihren Aufenthalt und ihre Erwerbstätigkeit einen deutschen Aufenthaltstitel. Einen solchen konnte der 55-Jährige nicht vorweisen und hielt sich somit illegal im Bundesgebiet auf. Er wurde vorläufig festgenommen und der Polizei übergeben.
Ihn erwartet zudem ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und Missbrauchs von Ausweispapieren.
Unser Einsatz hilft, faire Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen und reguläre Beschäftigung bei gerechter Bezahlung zu sichern.
Das Hauptzollamt Frankfurt am Main führte im vergangenen Jahr umfangreiche Prüfungen von Geschäftsunterlagen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz bei 286 Arbeitgebern durch.
Die Schadenssumme im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen belief sich dabei auf rund 18.538.000 Euro. Die Summe der Geldstrafen aus Urteilen und Strafbefehlen betrug über 335.000 Euro. 1.251 Einzelverfahren wegen Straftaten wurden abgeschlossen sowie 998 Einzelverfahren eingeleitet. 320 Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet, 358 Verfahren abgeschlossen.
Die Summe der erwirkten Freiheitsstrafen betrug 2017 insgesamt 28 Jahre, die teilweise zur Bewährung ausgesetzt wurden.
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Quelle : Zoll.de
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