Zoll online – Pressemitteilungen – Hauptzollamt Duisburg beteiligt sich an bundesweiter Mindestlohn-Schwerpunktprüfung

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Teil einer der größten grenzüberschreitenden Prüfaktionen in der Europäischen Union

Unter Beteiligung zahlreicher Arbeitsmarktinspektoren und -inspektorinnen aus anderen EU-Mitgliedstaaten führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls am 17. Oktober 2024 im Rahmen einer konzertierten Aktion im gesamten Bundesgebiet eine Vielzahl verdachtsunabhängiger Prüfungen mit dem Schwerpunkt „Einhaltung des Mindestlohns“ durch.

Auch das Hauptzollamt (HZA) Duisburg beteiligte sich an der bundesweiten Schwerpunktprüfung „Mindestlohn“. Rund 80 Zöllnerinnen und Zöllner prüften in Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Duisburg sowie in den Kreisen Kleve und Wesel Arbeitgeber aus verschiedenen Branchen. Insgesamt befragten die Einsatzkräfte 185 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, unter anderem in Nagelstudios, auf Baustellen und in Gastronomiebetrieben, zu ihrer Beschäftigung.

Während der Prüfungen wurden die Einsatzkräfte des HZA Duisburg durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Verwaltungen unterstützt. Gleichzeitig begleiteten ein Vertreter der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) und zwei Inspektorinnen der Allgemeinen Arbeitsinspektion Bulgariens die Schwerpunktprüfung.

Die bulgarischen Arbeitsinspektorinnen konnten sich direkt vor Ort ein Bild über die Prüfung der FKS machen. Auf einer Glasfaserbaustelle im Stadtgebiet Essen trafen die Einsatzkräfte vier bulgarische Arbeitnehmer an, die zu ihrer Beschäftigung befragt wurden. Bei einer Personenbefragung werden neben den persönlichen Daten auch die Angaben zu der Arbeitszeit und zum Verdienst erfasst. Laut Angabe der Arbeitnehmer würden sie für einen monatlichen Lohn von 750 Euro beziehungsweise 1.000 Euro brutto arbeiten.

„Eine weitergehende Prüfung, auch durch die Einsichtnahme der Geschäftsunterlagen, ist hier unabdingbar“, sagte Anja Turloff-Galetzki, Pressesprecherin des HZA Duisburg. „Möglicherweise können daraus umfangreiche Ermittlungsverfahren erwachsen. Beispielhaft sei hier die Durchsuchung von 23 Objekten in vier Bundesländern mit rund 250 Zöllnerinnen und Zöllnern am 16. Mai 2024 im Bereich des Glasfaserausbaus zu erwähnen.“

In der Summe aller Prüfungen am 17. Oktober 2024 ergaben sich aufgrund der ersten Feststellungen folgende Beanstandungen:

  • ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eines Arbeitnehmers
  • sechs Ordnungswidrigkeiten, unter anderem wegen Nichtzahlung des gesetzlichen Mindestlohns, Nichtbeachtung der Sofortmeldepflicht

Zudem schließen sich in 28 Fällen weitergehende Prüfungen an, die möglicherweise zu weiteren Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeiten führen.

Quelle : Zoll.de

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