31 Verstöße festgestellt
Bedienstete des Hauptzollamts Frankfurt am Main haben im Zeitraum vom 26. bis zum 28. Oktober 2021 im Rahmen einer Schwerpunktkontrolle zur Bekämpfung der internationalen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung grenzüberschreitende Barmitteltransporte am Frankfurter Flughafen überprüft. Dabei stand insbesondere der Reiseverkehr mit Drittländern im Fokus der Kontrollen.
Die 89 eingesetzten Beamtinnen und Beamten der Kontrolleinheiten Flughafen Reiseverkehr des Sachgebiets C kontrollierten insgesamt 5.287 Passagiere und 8.503 Gepäckstücke. Zur Unterstützung der Kontrollen kamen auch Bargeldspürhunde und ein Röntgenmobil zum Einsatz.
Die Kontrollen ergaben insgesamt 31 Beanstandungen. In 23 Fällen wurde wegen eines Verstoßes gegen die Barmittelanmeldepflicht ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Weiterhin wurden fünf kombinierte Bußgeld- und Clearingverfahren sowie zwei Clearing-Verfahren zur weiteren Sachverhaltsaufklärung eingeleitet, da in diesen Fällen Annahmegründe für Geldwäsche bestanden. Die Höhe der nicht angemeldeten Barmittel beläuft sich auf rund 629.200 Euro.
Im Rahmen der Clearing-Verfahren wurden 228.480 Euro sichergestellt. Zudem wurden bei Reisenden ohne Wohnsitz in Deutschland 70.550 Euro an Sicherheitsleistungen für die zu erwartenden Bußgelder erhoben. Weiterhin wurde ein Fall des Verdachts auf Geldfälschung an die Landespolizei abgegeben.
Die größte Menge nicht angemeldeten Bargelds fanden die Beamtinnen und Beamten bei einer Person, die von Frankfurt nach Dubai (Vereinigte Arabische Emirate) ausreisen wollte: Insgesamt 80.520 Euro führte sie im Groß- sowie Handgepäck mit sich. Bei einer Person, die von Frankfurt nach Bagdad (Irak) ausreisen wollte, wurden mithilfe eines Bargeldspürhunds Barmittel in Höhe von 70.000 Euro festgestellt.
Mitführende, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr nach Deutschland ein- oder aus Deutschland ausreisen, müssen diesen Betrag beim Zoll schriftlich anmelden.