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150 Kräfte des Zolls im Einsatz
150 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund prüften am Vormittag des 12. Januar 2019 eine Großbaustelle in Dortmund-Hörde.
Bei dieser verdachtsunabhängigen Kontrolle wurden 232 Arbeitnehmer und 45 Baufirmen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.
Der Zoll prüfte, ob der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird, ob alle Arbeiter zur Sozialversicherung angemeldet sind und ob Fälle von Scheinselbstständigkeit vorliegen. „Die beteiligten Arbeitgeber werden durchleuchtet, ob sie sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten“, so der Pressesprecher des Hauptzollamts Dortmund, Nicolai Prowe.
Bei den Kontrollen ergaben sich 83 Sachverhalte, die weitere Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern. Die Bilanz im Einzelnen:
- 43 Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die Zahlung des Mindestlohns (nach Mindestlohngesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder Arbeitnehmer-Entsendegesetz)
- 15 Anhaltspunkte für Beitragsvorenthaltung, also keine Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen
- 16 Anhaltspunkte für Ausländerbeschäftigung (ohne Arbeitserlaubnis)
- 9 Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch, in denen die Arbeitnehmer den leistungsgewährenden Stellen ihre Arbeitsaufnahme verschwiegen haben
Im Baugewerbe beträgt der gesetzliche Mindestlohn derzeit noch 11,75 Euro, für fachlich qualifizierte Arbeiter 14,95 Euro. Wird dieser Lohn nicht gezahlt, drohen den Arbeitgebern Strafverfahren wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und wegen Sozialversicherungsbetrug.
Zudem sind empfindliche Bußgelder bis in sechsstelliger Höhe wegen Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und das Aufenthaltsgesetz möglich.
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Quelle : Zoll.de
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