Einsatz gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung
Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit führten am 3. August 2022 erneut eine bundesweite Schwerpunktprüfung durch. Diesmal standen Hotels, Pensionen und Gasthöfe mit Übernachtungsmöglichkeiten im Fokus des Zolls.
Die 48 eingesetzten Zöllner*innen des Hauptzollamts Saarbrücken (zuständig für das Saarland und südliches Rheinland-Pfalz) überprüften dabei insgesamt 27 Unternehmen und befragten 126 Arbeitnehmer*innen zu den Beschäftigungsverhältnissen.
Im Fokus der Prüfmaßnahmen standen insbesondere:
- die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns
- die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten
- der unrechtmäßige Bezug von Arbeitslosengeld
- der Besitz von Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen bei Nicht-EU-Bürger*innen
Vor Ort ergaben sich bisher folgende Verdachtsmomente:
- 11 Mal Schwarzarbeit
- 3 Mal unerlaubter Aufenthalt von Nicht-EU-Bürger*innen
- 1 Mal unrechtmäßiger Bezug von Arbeitslosengeld.
Neben der Aufdeckung von eventuellen Verstößen dienen die Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch der Sensibilisierung der Arbeitgeber*innen hinsichtlich der Mindestlohnerhöhung. Für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022 betrug der gesetzliche Mindestlohn 9,82 Euro pro Stunde. Seit dem 1. Juli 2022 gilt die Erhöhung auf 10,45 Euro pro Stunde. Zum 1. Oktober 2022 erhöht sich dieser erneut auf den durch den Bundestag beschlossenen Mindestlohn von 12,00 Euro pro Stunde.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.