Zoll online – Pressemitteilungen – Hauptzollamt Saarbrücken prüft Friseurhandwerk

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Kontrollen im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung

69 Friseursalons und Barbershops sowie die dort tätigen 142 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden am 5. April 2022 von 49 Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Saarbrücken im Saarland und südlichen Rheinland-Pfalz gezielt überprüft. Die Prüfungen waren Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung.

Die Beschäftigten der FKS kontrollierten insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, die Mindestarbeitsbedingungen, wie zum Beispiel den bundesweit geltenden Mindestlohn in Höhe von 9,82 Euro, sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.

Die Prüfungen führten zu folgenden Verdachtsmomenten:

  • 13 Mal Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (fehlende Anmeldung zur Sozialversicherung)
  • 10 Mal Mindestlohnverstoß
  • 10 Mal Leistungsmissbrauch (unrechtmäßiger Bezug von Sozialleistungen)
  • 2 Mal unerlaubte Ausländerbeschäftigung

Im Saarland wurden die Kontrollen durch insgesamt neun Bedienstete des Finanzamts Saarbrücken unterstützt, die in den jeweiligen Unternehmen eine Prüfung der Kasseneinnahmen und -ausgaben durchführten.

Die Maßnahme wurde außerdem durch folgende Zusammenarbeitsbehörden begleitet:

  • Bundesagentur für Arbeit
  • Ordnungsämter
  • Handwerkskammer des Saarlands

Quelle : Zoll.de

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