Zoll online – Pressemitteilungen – Hauptzollamt Schweinfurt erfolgreich bei der Schwarzarbeitsbekämpfung

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Schweinfurt, 10. Januar 2018

Ausgewählte Ermittlungsergebnisse aus 2017

Mit dem Jahreswechsel beginnen auch beim Zoll statistische Auswertungen für die Jahresbilanz. Die Zollverwaltung gibt die bundesweiten und regionalen Ergebnisse terminlich in der Regel gegen Ende des ersten Jahresquartals nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen bekannt.

Aus den 2017 rechtskräftig und gerichtlich bestätigten Ermittlungsergebnissen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Schweinfurt wurden schon jetzt exemplarisch drei bedeutende Fälle des vergangenen Jahres ausgewählt und aufgeführt.

Mehr als zweieinhalb Millionen von der Agentur für Arbeit

Über zweieinhalb Million Euro hatte ein Bauunternehmer aus dem Großraum Aschaffenburg zu Unrecht erlangt. Anfang 2017 verurteilte das Landgericht Würzburg den Gesellschafter mehrerer Unternehmen in 19 selbstständigen Fällen des Betrugs. 17 Mal wurde die besondere Schwere festgestellt, weil erhebliche Schäden herbeigeführt wurden.

Der geständige Unternehmer erhielt über einen Zeitraum von mehr als vier Jahren staatliche Zahlungen wie Saison-Kurzarbeitergeld, Zuschuss-Wintergeld sowie die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen. Diese hatte der 51-Jährige wissentlich bei der Agentur für Arbeit beantragt, ohne hierfür anspruchsberechtigt gewesen zu sein. Der Gegenstand seiner Unternehmen umfasste überwiegend die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung. Daher handelte es sich nicht um Betriebe des Baugewerbes, worauf sich die ursprüngliche Anspruchsberechtigung gründete.

Mit seinem Urteil verhängte das Landgericht Würzburg im Januar 2017 eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren gegen den Unternehmer. Das Urteil wurde zum 1. Februar 2017 rechtskräftig.

Transportunternehmer zahlte Sozialversicherungsbeiträge nicht

Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten zur Bewährung verhängte das Landgericht Würzburg. Ein 38-jähriger Mann betrieb im Jahr 2012 ein Transportunternehmen im Landkreis Würzburg und führte für fünf seiner Angestellten keine Sozialversicherungsbeiträge ab. Hierdurch entstand ein Schaden von knapp 14.000 Euro. Das Urteil wurde am 15. März 2017 rechtskräftig.

Internationale Festnahme in Spanien – insgesamt über fünf Jahre Freiheitsstrafen

Anfang März 2017 konnte durch die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ein osteuropäisches Ehepaar in enger Zusammenarbeit verschiedener deutscher und spanischer Polizei- und Justizbehörden bei Alicante festgenommen und nach Deutschland überstellt werden.

Das Landgericht Würzburg sprach im Juni das Urteil gegen die beiden Angeklagten. Das Gericht konnte in 201 selbstständigen Fällen das Vorenthalten von Arbeitsentgelt durch die geständige 52-jährige Unternehmerin aus dem Raum Main-Spessart feststellen und verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Ihr Ehemann ist schuldig des Betrugs in sieben selbstständigen Fällen, die mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung bemessen wurden.

Die Unternehmenszwecke der 52-jährigen Osteuropäerin lagen darin, ausländische Arbeitnehmer anzuwerben und an landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland (beispielsweise als Erntehelfer) weiterzuvermitteln. Für die Arbeitsverhältnisse zahlte sie keine Beiträge zur Sozialversicherung für ihre Angestellten oder nicht in voller Höhe.
Darüber hinaus erhielt das Ehepaar unberechtigt und aufgrund unzutreffender Antragsangaben vom Jobcenter Main-Spessart Arbeitslosengeld in Höhe von mehr als 50.000 Euro. Das Urteil ist seit 30. Juni 2017 rechtskräftig.

Die Aufzählung enthält ausgewählte Entscheidungen und erhebt somit keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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Quelle : Zoll.de

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