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Zoll überprüft die Beschäftigungsverhältnisse im Wach- und Sicherheitsgewerbe
Der Zoll kontrollierte am 17. und 18. September 2021 im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung einen Teil der im Wach- und Sicherheitsgewerbe tätigen Personen und Arbeitgeber.
Beim Hauptzollamt Singen waren zehn Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Landkreis Konstanz unterwegs und prüften die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Wach- und Sicherheitsgewerbe. Die Zöllnerinnen und Zöllner kontrollierten insbesondere die ordnungsgemäße Zahlung des vorgeschriebenen Mindestlohns, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.
Insgesamt wurden 52 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt und in fünf Unternehmen Geschäftsunterlagen geprüft. Dabei wurden 23 Ordnungswidrigkeiten in Form von Sofortmeldeverstößen festgestellt. In fünf weiteren Fällen besteht der Verdacht der illegalen Arbeitnehmerüberlassung. Die weiteren Prüfungen dauern noch an.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
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