Bundesweite Kontrollen durchgeführt
Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung führten am 3. Juni 2022 eine bundesweite Schwerpunktprüfung durch.
Beim Hauptzollamt Singen waren 30 Beschäftigte der FKS in den Landkreisen Konstanz und Schwarzwald-Baar-Kreis unterwegs und prüften die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Gaststättengewerbe.
Im Fokus der Prüfmaßnahmen standen dabei insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Einhaltung der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie den Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern.
Insgesamt wurden 30 Gastronomiebetriebe geprüft und 123 Arbeitnehmer*innen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Dabei gab es in 25 Fällen Verdachtsmomente auf Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Vorschriften, die weitere Prüfungen nach sich ziehen werden. Weiterhin wurden gegen zwei Arbeitnehmer Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung neben weiteren Branchen auch einen Schwerpunkt auf das Gaststättengewerbe, da es zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen in Deutschland zählt und dort regelmäßig Gesetzesverstöße festgestellt werden.
Das Gaststättengewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes. Seit dem 1. Januar 2022 beträgt der allgemeine Mindestlohn 9,82 Euro je Zeitstunde.