Zollbeamte stoppen illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung
Bei der Überprüfung einer Baustelle in Gelsenkirchen am 11. November 2021 hat der Zoll fünf serbische Männer bei der Schwarzarbeit angetroffen und vorläufig festgenommen. Die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund waren auf die Männer aufmerksam geworden, als diese gerade mit Entrümpelungsarbeiten im Rahmen einer Mehrfamilienhaus-Sanierung beschäftigt waren.
Wenn serbische Staatsangehörige arbeiten möchten, benötigen sie einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Die Männer zwischen 32 und 49 Jahren wiesen sich jedoch nur mit ihren Reisepässen aus. Damit durften sie sich in Deutschland zwar vorübergehend aufhalten, aber nicht arbeiten.
Gegen die fünf Beschuldigten wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Über ihren weiteren Verbleib entscheidet die Ausländerbehörde.
Auch für den Arbeitgeber gibt es juristische Folgen. Er muss mit Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung rechnen.