Bundesweite Schwerpunktaktion gegen Schwarzarbeit
Am Mittwoch, dem 20. März 2024, führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls eine bundesweite Schwerpunktprüfung in der Baubranche durch. Ziel der Überprüfungen auf zahlreichen Baustellen mit unterschiedlichsten Baustadien in der Region war die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung von illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenanntem Leistungsbetrug.
Im 5.500 quadratkilometergroßen Bezirk des Hauptzollamts Heilbronn waren 52 Zöllnerinnen und Zöllner aus Heilbronn und vom Standort in Tauberbischofsheim im Einsatz. Sie überprüften von früh morgens bis in den Nachmittag zwölf Großbaustellen und die darauf insgesamt tätigen 36 Betriebe. Die Einsatzorte lagen unter anderem in Crailsheim, im Industriegebiet Böllinger Höfe und in der Innenstadt sowie in mehreren Landkreiskommunen von Heilbronn, in Kupferzell, Ludwigsburg und verschiedenen Ludwigsburger Landkreiskommunen und in Schwäbisch Hall.
In Summe wurden bei der Maßnahme 212 Personenbefragungen, Interviews mit vor Ort angetroffenen Arbeitskräften zu ihren Beschäftigungsverhältnissen durchgeführt und von 83 Personen die Identitätsdokumente anhand der beiden im Einsatz befindlichen Dokumentenprüfkoffer auf Echtheit kontrolliert.
Nach vorläufigen Erkenntnissen bestehen gegenwärtig
- in acht Prüffällen Anhaltspunkte auf Verstöße gegen § 266a Strafgesetzbuch wegen des möglichen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt,
- in acht Vorgängen Anhaltspunkte für mögliche illegale Ausländerbeschäftigung und
- in 14 Sachverhalten Anhaltspunkte für sonstige Verstöße wie Sofortmeldepflichtverstöße oder Verstöße gegen arbeitnehmerüberlassungsrechtliche Vorgaben.
„Durch die Schwerpunktprüfung ergaben sich beim Hauptzollamt Heilbronn 30 Sachverhalte, denen wir in weiterführenden Prüfungen, unter anderem mittels 18 begonnener Geschäftsunterlagenprüfungen, nachgehen werden“, fasste Marcel Schröder, Pressesprecher des Hauptzollamts Heilbronn die präventive Maßnahme zusammen. Nach aktuellem Stand wurden bereits neun Strafverfahren und acht Ordnungswidrigkeitenverfahren als vorläufiges Resultat der Maßnahme eingeleitet.
Es schließen sich nun umfangreiche Nachermittlungen an, in denen die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei stehen die Beschäftigten des Zolls in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.
Aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung und der umfangreichen gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen legt der Zoll bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit einen besonderen Fokus auf die Baubranche. Daher wurden für diesen Prüfungstag vorrangig Großbaustellen ausgewählt und dort die im Rahmen von genehmigungspflichtigen Werkverträgen tätigen Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.
Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.
Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch.
In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.