Illegaler Aufenthalt und illegale Beschäftigung beendet
Am 17. Februar 2022 kontrollierte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund aufgrund eines anonymen Hinweises ein Restaurant in Hagen.
Im Restaurant wurden sieben Personen arbeitend angetroffen, darunter auch zwei bosnische Staatsangehörige. Um in Deutschland arbeiten zu dürfen, benötigen bosnische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt.
Die beiden Bosnier versuchten zunächst, sich mit ihren Versichertenkarten auszuweisen. Als die Zollbeamten mit Nachdruck erklärten, dass dies nicht ausreiche, legten sie schließlich ihre bosnischen ID-Karten und Reisepässe vor. Über Aufenthaltstitel, die zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigen, verfügten sie nicht.
Die Zollbeamten leiteten daraufhin Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts ein und zogen die Ausweisdokumente der beiden Männer ein. Über den weiteren Verbleib der Bosnier entscheidet nun die zuständige Ausländerbehörde.
„Der Inhaber des Restaurants sagte den Zollbeamten, er sei davon ausgegangen, die Bosnier hätten sich kroatische Pässe besorgt“, so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund. „Ihn erwarten nun als Arbeitgeber Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern. Eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren sowie zusätzlich ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro sind hier möglich“, so Münch weiter.