Zoll online – Pressemitteilungen – Hohe Freiheitsstrafen für Drogendealer

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Erfolgreiche Ermittlungen des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main


Beutel mit Heroin

Elf Jahre Gesamtfreiheitsstrafe, so lautet das Urteil des Landgerichts Marburg gegen den Kopf einer Drogendealerbande aus Marburg nach umfangreichen Ermittlungen des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main und der Staatsanwaltschaft Marburg. Gegen die übrigen Bandenmitglieder wurden Gesamtfreiheitsstrafen zu je achteinhalb, sechseinhalb und fünf Jahren verhängt.

Zudem sprach das Gericht Einziehungsentscheidungen über 184.000 Euro in zwei Fällen und über 144.200 Euro in einem Fall aus. Zweck dieser Einziehungen ist es, die durch die Straftaten illegal erlangten Gewinne der Gruppierung abzuschöpfen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Männer im Alter von 33 bis 47 Jahren bewaffneten, bandenmäßigen unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge betrieben haben.

Zuvor hatten Einsatzkräfte des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main und der Polizei am 3. Februar 2022 bei großangelegten Durchsuchungsmaßnahmen im Raum Marburg rund 15 Kilogramm Amphetamin, mehr als zehn Kilogramm Heroin und circa ein Kilogramm Marihuana bei den Bandenmitgliedern sichergestellt. Zudem waren sie bei den Durchsuchungen auf über 210.000 unversteuerte Zigaretten, rund 170.000 Euro Bargeld sowie eine Schreckschusswaffe ohne entsprechende Kennzeichnung gestoßen.

Im Zuge der Maßnahmen wurden zwei Haftbefehle vollstreckt und weitere Festnahmen durch die Ermittlerinnen und Ermittler vorgenommen.

Das Urteil des Landgerichts Marburg erging am 30. März 2023, es ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle : Zoll.de

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