[ad_1]
<www.zoll.de/goto?id=171914>
Regensburg, 31. Juli 2017
30.000 Euro Sozialversicherungsschaden
Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg – Dienstort Weiden – führten dazu, dass das Amtsgericht Regensburg gegen den Geschäftsführer einer im Landkreis Tirschenreuth ansässigen Firma einen Strafbefehl mit einer Gesamtgeldstrafe von 330 Tagessätzen zu je 150 Euro verhängte.
Der Beschuldigte versäumte es, über einen Zeitraum von sieben Monaten die in seinem Betrieb Beschäftigten ordnungsgemäß bei den für den Einzug von Sozialabgaben zuständigen Stellen anzumelden.
Die Zollbeamten konnten dem Geschäftsmann nachweisen, dass er es in insgesamt sieben Fällen unterlassen hat, die auf die Löhne entfallenen Beiträge zu den Sozialversicherungen unter Angabe der tatsächlichen Bruttolöhne fristgerecht und vollständig an die entsprechenden Einzugsstellen abzuführen.
Der so für die Sozialversicherungen entstandene Schaden beläuft sich auf circa 30.000 Euro, für den der Geschäftsführer zusätzlich aufkommen muss.
Aufgrund einer festgestellten unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung wurde der Firmeninhaber bereits im November 2014 vom Amtsgericht Regensburg zu einer Geldbuße in Höhe von 20.000 Euro verurteilt.
[ad_2]
Quelle : Zoll.de