Zoll online – Pressemitteilungen – Hohes Bußgeld für Bauunternehmer

1st SECURITY SERVICE WERTHEIM ®

[ad_1]

Mindestlohnverstoß, Betrug am Jobcenter

Über einen Zeitraum von circa vier Jahren zahlte ein Bauunternehmer aus dem Landkreis Wunsiedel einem Großteil seiner Arbeiter weder den gesetzlichen Mindestlohn, noch meldete er diese bei den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern.

Auf die Spur kamen die Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg – Dienstort Hof – dem 42-Jährigen, der unter verschiedenen in- und ausländischen Firmierungen auf Baustellen im gesamten Bundesgebiet tätig war, im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen. Dabei fanden die erfahrenen Ermittlungsbeamtinnen und Ermittlungsbeamten neben zahlreichen Plastiktüten mit Notizzetteln und ungeöffneten Briefen auch Aufzeichnungen zu abgewickelten Aufträgen und zu den Beschäftigungsverhältnissen der Arbeitnehmer.

Durch sein Verhalten sparte sich der Unternehmer Abgaben in Höhe von mehr als 32.000 Euro. Daneben bezog er noch Leistungen vom Jobcenter. Wegen des Mindestlohn- und des Meldeverstoßes verhängte die Ahndungsstelle des Hauptzollamts Regensburg nun ein Bußgeld in Höhe von 138.000 Euro.

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt derzeit 9,82 Euro je Arbeitsstunde. Im Baugewerbe gilt jedoch ein höherer Branchenmindestlohn von zuletzt 15,70 Euro für Fachwerker, Maschinisten und Kraftfahrer.

Außerdem muss sich der Geschäftsmann noch wegen hinterzogener Sozialversicherungsbeiträge und Betrugs am Jobcenter verantworten.

Quelle : Zoll.de

[ad_2]

Vermisst – 23-Jährige Yolanda Klug aus Leipzig

S RAY PreSale Store