Zoll online – Pressemitteilungen – Illegal im Imbiss

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Zoll deckt Schwarzarbeit auf

Einen Bußgeldbescheid über knapp 5.000 Euro verhängte das Hauptzollamt Nürnberg gegen den Inhaber eines asiatischen Restaurants in Nürnberg.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hatte nachgewiesen, dass der 44-Jährige einen Koch beschäftigt hatte, der nicht über den erforderlichen Aufenthaltstitel zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verfügte.

Der Koch wiederum hatte sich gegenüber den Zöllnerinnen und Zöllnern mit einem gefälschten chinesischen Reisepass und einem ebenfalls gefälschten griechischen Aufenthaltstitel ausgewiesen. Dafür erließ das Amtsgericht Nürnberg einen Strafbefehl über 90 Tagessätze à zehn Euro.

Sein Gehalt hatte ihm sein Chef zehn Monate lang teilweise als Schwarzlohn ausgezahlt und dadurch der Sozialversicherung knapp 4.200 Euro an Abgaben vorenthalten. Hierfür wurde er bereits 2023 vom Amtsgericht Nürnberg zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 80 Euro – gesamt 4.800 Euro – verurteilt.

Die Urteile und der Bußgeldbescheid sind rechtskräftig.

Quelle : Zoll.de

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