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Der Zoll kontrolliert Paketsendungen
Regelmäßig kontrolliert der Zoll mittels moderner Röntgentechnik den grenzüberschreitenden Post- und Kurierverkehr.
Im April 2022 haben Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Hamburg mithilfe ihres mobilen Röntgengeräts mehrere Postsendungen aus dem Verkehr gezogen, weil darin verbotene Gegenstände befördert wurden.
Insgesamt wurden sichergestellt:
- 4 x 4 Kilogramm Betäubungsmittel (hier: Khat)
- 40 Arznei- beziehungsweise Dopingmittel
- 2 Kilogramm unversteuerter Wasserpfeifentabak
Diese Sendungen waren für die Ausfuhr bestimmt. Auch derartige Sendungen unterliegen der zollrechtlichen Aufsicht und werden daher in regelmäßigen Abständen kontrolliert.
Arzneimittel sind auch im Export bestimmten Genehmigungsverfahren unterstellt. Die Genehmigungen lagen hier nicht vor, und somit wurde diese Sendung sichergestellt.
Betäubungsmittel sind grundsätzlich sowohl im Im- als auch im Export nicht erlaubt.
Weitere Informationen zu Verboten und Beschränkungen bei Betäubungsmitteln können Sie auf unserer Website in den Fachthemen nachlesen.
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