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Singen, 3. Juli 2018
Finanzkontrolle Schwarzarbeit ermittelte in der Gastronomiebranche
Die Betreiberin eines Gastronomiebetriebs wurde durch das zuständige Amtsgericht in Donaueschingen wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 13 Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro verurteilt.
Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen ermittelten, hat die Firmeninhaberin über einen längeren Zeitraum hinweg zwei Arbeitnehmer beschäftigt, ohne diese jedoch ordnungsgemäß bei den Sozialkassen angemeldet zu haben. Zudem wurden die den beiden Arbeitnehmern gewährten Sachbezüge für Unterkunft und Verpflegung ebenfalls nicht den Sozialkassen gemeldet, sodass diese Lohnbestandteile nicht erfasst und abgerechnet werden konnten.
Durch diese Vorgehensweisen hat die Verurteilte versucht, sich einen Vermögensvorteil durch die eingesparten Sozialabgaben zu verschaffen. Der Schaden für die Sozialkassen beträgt gut 5.500 Euro.
Die Verurteilte hat nun nicht nur die Geldstrafe zu bezahlen, auch die noch ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge werden von ihr nachgefordert.
Der Fall kam durch einen entsprechenden Hinweis des Ausländeramts Villingen-Schwenningen ans Tageslicht.
Das Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig.
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Quelle : Zoll.de
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