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Osnabrück, 23. April 2018
833,9 Millionen Euro Steuereinnahmen; 50,6 Millionen Euro durch Vollstreckungsmaßnahmen beigetrieben; 59,2 Millionen Euro Schaden durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung festgestellt; 136,5 Kilogramm Rauschgift beschlagnahmt
Sehr zufrieden mit den guten Ergebnissen für das abgelaufene Jahr zeigte sich der Leiter des Hauptzollamts Osnabrück, Dr. Thomas Möller, zusammen mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach den nunmehr vorliegenden Zahlen für 2017.
Neben der klassischen Aufgabe, der Erhebung von Einfuhrabgaben, Zöllen und Verbrauchsteuern, galten die Bekämpfung der Schwarzarbeit sowie die Maßnahmen der mobilen Kontrolleinheiten zur Bekämpfung des Schmuggels wieder einmal als Schwerpunkte im abgelaufenen Jahr.
Das Hauptzollamt Osnabrück erhob im vergangenen Jahr mehr als 833,9 Millionen Euro an Zöllen und Steuern. Es zog Zahlungsrückstände von über 50,6 Millionen Euro ein. Bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung wurde ein Gesamtschaden von 59,2 Millionen Euro ermittelt. Die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts stellte zudem mehr als 136 Kilogramm Rauschgift sicher.
Erhebung von Steuern und Abgaben
Die Einnahmen aus klassischen Zöllen in Höhe von mehr als 34,6 Millionen Euro für Waren aus Drittländern fließen in den Haushalt der Europäischen Union. Die für den Bundeshaushalt erhobene Einfuhrumsatzsteuer betrug über 219 Millionen Euro.
An besonderen Verbrauchsteuern und Verkehrsteuern wurden für den Bundeshaushalt mehr als 580 Millionen Euro eingenommen. Hierbei handelt es sich um die Energie-, Strom-, Tabak-, Branntwein-, Kaffee-, Bier-, Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer sowie die Luftverkehr- und Kraftfahrzeugsteuer. Da das Bundesverfassungsgericht im letzten Jahr das Kernbrennstoffsteuergesetz für nichtig erklärte, hat das Hauptzollamt im letzten Jahr mehr als 910 Millionen Euro zurückgezahlt.
Kontrolleinheit Verkehrswege
Die Bekämpfung des Rauschgiftschmuggels ist eine wichtige Aufgabe der Zöllnerinnen und Zöllner im Bezirk des Hauptzollamts Osnabrück. Zuständig hierfür sind die Beamten der Kontrolleinheit Verkehrswege mit Sitz in Schüttorf, welche mobile Kontrollen im Bezirk durchführen. Im vergangenen Jahr führten die Beamten mehr als 16.300 Personen- und Warenkontrollen durch.
Insgesamt kam es zu rund 1.100 Beanstandungen mit 534 eingeleiteten Strafverfahren und 39 Festnahmen. Die Zöllner beschlagnahmten rund 32 Kilogramm Haschisch, 55 Kilogramm Marihuana, 10 Kilogramm Amphetamin, 24 Kilogramm Kokain, 1.100 Ecstasypillen und 182 Joints. Außerdem stellten die Beamten 109 Waffen sicher. Weiterhin konfiszierte die mobile Kontrolleinheit des Hauptzollamts Osnabrück im Rahmen ihrer Arbeit 35.300 Zigaretten.
Steueraufsicht und Außenprüfung
Steuerfestsetzungen beruhen auf Angaben, die die Beteiligten selbst gemacht haben. Der Prüfungsdienst des Hauptzollamts überprüft Unternehmen, bei denen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit auch Zölle und Verbrauchsteuern anfallen und stellt durch Betriebsprüfungen die Steuergerechtigkeit und die Gleichbehandlung der Marktteilnehmer sicher. Der Schwerpunkt solcher Prüfungen liegt in der Regel als nachträgliche Buchprüfung in der Auswertung von Geschäftsunterlagen. Aufgrund von Prüfungen des Sachgebiets Prüfungsdienst des Hauptzollamts wurden im Jahr 2017 rund 6,9 Millionen Euro an Zöllen und Steuern nachgefordert, aber auch rund 760.000 Euro an die Beteiligten erstattet.
Die Beschäftigten des Steueraufsichtsdienstes führten zusätzlich zu den Prüfungen im letzten Jahr 6.270 Steueraufsichtsmaßnahmen durch.
Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ist ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Hauptzollamts Osnabrück. Zuständig hierfür ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) mit ihren drei Standorten in Nordhorn, Lohne und Osnabrück. Sie führt Prüfungen in allen Wirtschaftsbranchen durch. Prüfungsschwerpunkte bildeten unter anderem das Bauhaupt- und Baunebengewerbe, das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, das Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe sowie die Fleischwirtschaft. Die Kontrolle des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns ist ebenso Bestandteil einer regulären Prüfung und erfolgt im Rahmen der Prüfungstätigkeit.
In 2017 überprüfte die FKS des Hauptzollamts Osnabrück 1.190 Arbeitgeber.
Abgeschlossen werden konnten im vergangenen Jahr mehr als 1.577 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten und rund 828 Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten. Mit ihren Prüfungen ermittelten die Beschäftigten vorenthaltene oder veruntreute Sozialversicherungsbeiträge, hinterzogene Steuern und rechtswidrig erlangte Vermögensvorteile von über 59,2 Millionen Euro.
Durch die Gerichte wurden Täter zu rund 27 Jahren Freiheitsstrafe und über 319.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Hauptzollamt verhängte selbst Bußgelder in Höhe von mehr als 409.000 Euro.
Postverkehr und Grenzbeschlagnahmen
Auch im Jahr 2017 wurde bei den vier Zollämtern des Hauptzollamts Osnabrück eine Vielzahl von Postsendungen abgefertigt. Der stetig zunehmende Internethandel, insbesondere durch die Käufe von Privatpersonen, brachte wieder Probleme mit sich. Viele Käufer, die ihre Waren in Ländern außerhalb der Europäischen Union bestellt hatten, bedachten nicht, dass auch für diese im Postverkehr eingeführten Waren gegebenenfalls Einfuhrabgaben zu zahlen und zahlreiche Gesetze wegen bestehender Verbote und Beschränkungen zu beachten sind.
So ist zum Beispiel die Einfuhr von Arzneimitteln auf dem Postweg durch Privatpersonen in der Regel verboten. Sie sind entweder zurückzusenden oder zu vernichten. Viele technische, elektronische Geräte oder Spielzeug aus Ländern außerhalb der Europäischen Union erfüllen nicht die hohen Anforderungen an die Produktsicherheit, die der deutsche Gesetzgeber fordert. Das Hauptzollamt muss in diesen Fällen die Entscheidung des zuständigen Gewerbeaufsichtsamts einholen. Bei Kleidung, Spielkonsolen verschiedener Hersteller oder Parfümstoffen handelt es sich zudem oft um Fälschungen. Bei der Einfuhr dieser Waren wurde immer wieder gegen das Markenschutz-, Urheberrechts- und Geschmackmustergesetz verstoßen. Diese Waren werden zum Beispiel aufgrund von Grenzbeschlagnahmeanträgen der Rechteinhaber sichergestellt und vernichtet.
So wurden im Jahr 2017 bei den Zollämtern 112 Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz, 489 Verstöße im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und der Produktsicherheit, 6 Verstöße im Bereich des Artenschutzes und 6 Verstöße gegen das Waffenrecht festgestellt.
Kraftfahrzeugsteuer
Das Hauptzollamt Osnabrück betreut im Rahmen der Kraftfahrzeugsteuer rund 1,2 Millionen Fahrzeughalter. Es wurde mehr als 195 Millionen Euro Kraftfahrzeugsteuer vereinnahmt.
Zentrale Vollstreckungsstelle Nordhorn
Bei der über die Grenzen Osnabrücks hinaus für den gesamten Weser-Ems-Raum und Bremen zuständigen Zentralen Vollstreckungsstelle des Hauptzollamts Osnabrück mit Sitz in Nordhorn gingen im letzten Jahr rund 204.000 Vollstreckungsersuchen ein. Vor Ort vollstreckte sie mehr als 50,6 Millionen Euro für die Bundesagentur für Arbeit, andere Sozialleistungsträger, Berufsgenossenschaften und der Zollverwaltung.
Viele der im Jahr 2017 gepfändeten oder beschlagnahmten Waren (z.B. Uhren, Bilder, Spirituosen, Elektronikartikel, Fitnessgeräte, Fahrzeuge oder Werkzeuge) wurden aber auch über die zolleigene Versteigerungsplattform www.zoll-auktion.de öffentlich versteigert.
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Quelle : Zoll.de
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