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Steuerhinterziehungen im Gesamtumfang von rund 68 Millionen Euro aufgedeckt
Im vergangenen Jahr leitete das Zollfahndungsamt Dresden 1.316 Ermittlungsverfahren (2017: 1.211) wegen mittlerer, schwerer oder organisiert begangener Zollstraftaten gegen 1.705 Tatverdächtige (2017: 1.539) neu ein und führte eine Vielzahl von bestehenden Verfahren fort.
Durch ihre Ermittlungen deckten die Zollfahnder Steuerhinterziehungen im Gesamtumfang von rund 68 Millionen Euro auf (2017: 12 Mio. Euro).
Bei der Bekämpfung des international organisierten Rauschgiftschmuggels konnten im letzten Jahr 568 Kilogramm Betäubungsmittel (2017: 386 kg), knapp 9.300 Ecstasy-Pillen sowie rund 3.500 Cannabispflanzen sichergestellt werden. Hinzu kommt eine zusätzlich ermittelte Menge an Betäubungsmitteln von 337 Kilogramm (2017: 397 kg).
Aufgrund von Ermittlungen der Beamtinnen und Beamten des Zollfahndungsamts Dresden sprachen Gerichte im Vorjahr Freiheitsstrafen von insgesamt 219 Jahren und Geldstrafen von 140.000 Euro aus.
Die Finanzermittler der Behörde konnten 2018 Vermögenswerte (Bargeld, Wertgegenstände, Immobilien, Forderungen) von 569.000 Euro sichern.
Diese Maßnahmen dienen dazu, den Straftätern die Gewinne zu entziehen, welche diese unmittelbar oder mittelbar aus ihren strafbaren Handlungen, wie zum Beispiel dem Handel mit unversteuerten Zigaretten oder mit Betäubungsmitteln, erlangt haben.
Einige detaillierte Ergebnisse zu ausgewählten Deliktsbereichen:
Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität
Die Bekämpfung des Rauschgiftschmuggels stellt nach wie vor einen Hauptschwerpunkt in der Arbeit des Zollfahndungsamts Dresden dar.
Im Rahmen von 513 Ermittlungsverfahren, die unter Beteiligung der Gemeinsamen Ermittlungsgruppen Rauschgift in Sachsen und Thüringen geführt wurden, konnte den Tatverdächtigen neben 568 Kilogramm sichergestellten Drogen die unerlaubte Einfuhr von rund 337 Kilogramm Betäubungsmitteln aus der EU oder Drittländern nachgewiesen werden.
Zum überwiegenden Teil waren die sichergestellten Betäubungsmittel nicht für Deutschland bestimmt. Deren Adressaten hatten ihren Sitz in anderen Ländern Europas oder auf anderen Kontinenten. Bei diesen Drogen handelte es sich hauptsächlich um Kokain (193 kg).
Im Zuge der internationalen Zusammenarbeit zwischen den Zollverwaltungen erhielten die Fahnder in den Zielländern umgehend Mitteilungen über die Feststellungen. Kurzfristig organisierten die Dresdner Zollfahnder insgesamt 36 kontrollierte Weiterleitungen dieser Rauschgiftsendungen in das jeweilige Empfängerland und unterstützten damit maßgeblich die dortigen Ermittlungen gegen die Organisatoren des Rauschgiftschmuggels.
Nach wie vor steht bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität beim Zollfahndungsamt Dresden das Vorgehen gegen den Crystal-Schmuggel über die sächsisch-tschechische sowie die sächsisch-polnische Grenze im Vordergrund. Häufig ergeben sich aus Feststellungen von Crystal im grenznahen Raum, welche im Rahmen verdachtsunabhängiger Kontrollen durch Kontrolleinheiten der Hauptzollämter Dresden und Erfurt getroffen werden, Ausgangspunkte für die Einleitung von Ermittlungsverfahren des Zollfahndungsamts Dresden.
Die Ermittler konnten Tätern im vergangenen Jahr die Einfuhr von 34 Kilogramm der gefährlichen synthetischen Droge nachweisen und zusätzlich 30 Kilogramm sicherstellen. Das sind rund 48 Prozent der Gesamtmenge, die bundesweit durch den Zoll aus dem Verkehr gezogen wurde (63 kg).
Zollfahndern und Beamten der Polizeidirektion Dresden, welche in einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe tätig wurden, gelang es darüber hinaus, im Januar 2018 ein professionell eingerichtetes und voll funktionsfähiges Labor nebst Chemikalien – wie Benzaldehyde, roter Phosphor, Jod und Medikamente mit dem Wirkstoff Pseudoephedrin – im Raum Dresden sicherzustellen. Wie sich herausstellte, hätten mit dem Equipment sowie den Chemikalien drei Kilogramm Crystal und 178 Kilogramm Amphetamin hergestellt werden können. Das Landgericht Dresden erließ gegen die zwei deutschen Hauptbeschuldigten inzwischen Freiheitsstrafen von zehn und sieben Jahren.
Des Weiteren konnten Zollfahnder im Raum Ostthüringen eine professionell betriebene Cannabisplantage mit rund 2.000 Pflanzen ausfindig machen sowie im letzten Jahr insgesamt 230 Kilogramm Marihuana beschlagnahmen.
Bekämpfung der Verbrauchsteuerkriminalität
Im Bereich der Verbrauchsteuerkriminalität wurden vom Zollfahndungsamt Dresden im vergangenen Jahr 206 Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Tabaksteuer
Bei der Bekämpfung des international organisierten Tabakwarenschmuggels bearbeiteten die Beamtinnen und Beamten im Vorjahr 199 Ermittlungsverfahren.
Insgesamt konnten 1,45 Millionen Zigaretten, 85 Kilogramm Wasserpfeifentabak und 270 Tonnen Rauchtabak sichergestellt sowie weitere 5 Millionen Zigaretten und 51 Tonnen Wasserpfeifentabak ermittelt werden.
Energiesteuer
Einen Schwerpunkt der Ermittlungen im Deliktbereich Verbrauchsteuern bildete das Vorgehen gegen die gewerbsmäßig ausgeübte Hinterziehung von Energiesteuern. Wegen Verdachts der Hinterziehung von Energiesteuer auf Kraft- und Heizstoffe ermittelten die Beamten im Vorjahr in sechs Fällen und konnten einen Tatumfang von knapp 134 Millionen Litern sowie einen Steuerschaden von etwa 64 Millionen Euro aufdecken. Hierbei wurde steuerfreies Schmieröl zweckwidrig als Kraftstoff verwendet.
Zölle und Einfuhrabgaben
Die Beamten des Zollfahndungsamts Dresden leiteten im Vorjahr 14 Ermittlungsverfahren ein, bei denen der Verdacht bestand, dass Zölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer nicht ordnungsgemäß entrichtet wurden. In ihren Ermittlungen konnten sie hinterzogene Einfuhrabgaben in Höhe von rund 1,6 Millionen Euro nachweisen.
Besonders hervorzuheben sind hierbei Zuwiderhandlungen im Zusammenhang mit Antidumpingmaßnahmen, welche die Einfuhr von keramischem Geschirr aus China betreffen. Im vergangenen Jahr wurden in diesem Sektor Steuern in Höhe von 1,2 Millionen Euro nacherhoben.
Sonstige Verbote und Beschränkungen
Der stetig anwachsende Internethandel wirkte sich auch 2018 auf den erhöhten Missbrauch des internationalen Postverkehrs für die Einfuhr illegaler Waren aus.
Dies betraf neben dem Rauschgiftschmuggel die Deliktbereiche der Waffen- und Sprengstoffkriminalität, der Markenpiraterie, den Arzneimittel- und Dopingmittelschmuggel sowie Verstöße gegen den Artenschutz.
Waffen- und Sprengstoffkriminalität
In diesem Deliktbereich konzentrierten sich die Ermittlungen des Zollfahndungsamts Dresden vorrangig auf die Bekämpfung des Waffenschmuggels und der rechtswidrigen Einfuhr von Sprengstoffen, insbesondere in Form von unerlaubter Pyrotechnik.
Die Beamten des Zollfahndungsamts Dresden bearbeiteten im Vorjahr 115 Ermittlungsverfahren in diesem Bereich und stellten unter anderem 19 scharfe Schusswaffen, 192 verbotene Waffen – wie zum Beispiel Laser oder Zielpunktprojektoren, Schlagringe und als Taschenlampe getarnte Elektroschocker -, 11 Kilogramm Sprengstoff, 1.800 Stück erlaubnispflichtige Munition sowie 22.600 pyrotechnische Erzeugnisse sicher.
Gewerblicher Rechtsschutz
Im Bereich der Produktpiraterie wurden im vergangenen Jahr 29 Ermittlungsverfahren durch Beamte des Zollfahndungsamts Dresden eingeleitet und rund 25.000 Plagiate – hauptsächlich Textilien sowie Displays und Zubehörteile für Mobiltelefone – sichergestellt.
Außerdem konnten die Zollfahnder eine Menge von etwa 2.400 Tonnen sowie 590.000 Liter an gefälschtem Waschmittel bekannter Marken ermitteln, mit welchen international Handel getrieben wurde.
Arznei- und Dopingmittel
Wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz sowie das Antidopinggesetz ermittelten die Beamten des Zollfahndungsamts Dresden im Vorjahr in 281 Fällen.
Sichergestellt wurden in diesen Ermittlungsverfahren:
- 138.000 Tabletten, 76 Kilogramm Pulver und 18.000 Ampullen mit Dopingsubstanzen
- 209.000 Tabletten, 460 Pulver und 9.820 Ampullen verbotener Arzneimittel
Der Großteil dieser Waren wurde in internationalen Luftfrachtsendungen festgestellt und war für Empfänger in anderen Ländern innerhalb und außerhalb Europas bestimmt. In diesen Fällen steuerte das Zollfahndungsamt Dresden die notwendigen Informationen für die Durchführung weiterer Ermittlungen an die zuständigen Behörden, insbesondere der Empfängerländer.
In acht Fällen erfolgten in Abstimmung mit den Zollbehörden in den Empfängerländern kontrollierte Weiterleitungen, da diese Substanzen dort als Beweismittel in eigenen Ermittlungsverfahren Verwendung fanden.
Artenschutz
In zwölf Ermittlungsverfahren gingen die Beamten im Vorjahr dem Verdacht von Verstößen gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen sowie gegen das Bundesnaturschutzgesetz nach.
Sie stellten dabei unter anderem 227 Erzeugnisse aus der Haut artengeschützter Schlangen (Python) sowie 3 lebende Warane sicher.
Die wesentlichen Zahlen des Jahres 2018 im Überblick
Eingeleitete Ermittlungsverfahren: 1.316
Tatverdächtige: 1.705
Ermittelter Steuerschaden: 68 Millionen Euro
Aufstellung der Mengen | sichergestellt | ermittelt |
---|---|---|
Betäubungsmittel (Auswahl) | ||
Heroin | 17 kg | 1 kg |
Kokain | 193 kg | 15 kg |
Amphetamin | 40 kg | 180 kg |
Methamphetamin (Crystal) | 30 kg | 34 kg |
Marihuana | 230 kg | 52 kg |
Ecstasy | 9.300 Stück | 200 Stück |
Cannabispflanzen | 3.500 Stück | – |
Verbrauchsteuerpflichtige Waren (Auswahl) | ||
Zigaretten | 1,45 Mio. Stück | 5 Mio. Stück |
Wasserpfeifentabak | 85 kg | 51 t |
Rauchtabak | 270 Tonnen | – |
Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen (Auswahl) | ||
scharfe Schusswaffen | 19 Stück | – |
erlaubnispflichtige Munition | 1.800 Stück | – |
verbotene Waffen | 192 Stück | – |
Sprengstoff | 11 kg | – |
Pyrotechnik | 22.600 Stück | – |
Dopingmittel | 138.000 Tabletten | – |
76 kg Pulver | ||
18.000 Ampullen | ||
Arzneimittel | 209.000 Tabletten | – |
460 kg Pulver | ||
9.820 Ampullen | ||
Plagiate | 25.000 Stück | 2.400 t |
590.000 l | ||
Artenschutz (Tiere, Pflanzen, Objekte) | 300 Stück | – |
5 kg | ||
540 Kapseln |
Das Zollfahndungsamt Dresden – Daten und Fakten
Das Zollfahndungsamt Dresden ist eines von bundesweit acht Zollfahndungsämtern und dem Zollkriminalamt (Direktion VIII der Generalzolldirektion) nachgeordnet.
Die insgesamt rund 280 Beschäftigten sind für die Bundesländer Sachsen, Thüringen sowie den Landgerichtsbezirk Halle im Bundesland Sachsen-Anhalt zuständig.
Das Zollfahndungsamt Dresden verfügt über Außenstellen (Dienstsitze) in Görlitz, Leipzig und Erfurt.
Gemeinsam mit den Landeskriminalämtern der Länder Sachsen und Thüringen unterhält das Zollfahndungsamt Dresden drei „Gemeinsame Ermittlungsgruppen Rauschgift“ (GER Ostsachsen in Dresden, GER Westsachsen in Leipzig, GER Thüringen in Erfurt) sowie zwei „Gemeinsame Finanzermittlungsgruppen“ (GFG Sachsen in Dresden, GFG Thüringen in Erfurt).
Die Zollfahnder werden unter anderem in den Deliktbereichen der grenzüberschreitenden Zigaretten- und Rauschgiftkriminalität, der Waffen- und Sprengstoffkriminalität, der Produktpiraterie sowie bei Straftaten im Bereich Zölle tätig.
Schwerpunktmäßig ermittelt die Zollfahndung bei schweren und organisiert begangenen Zollstraftaten.
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Quelle : Zoll.de
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