Zoll online – Pressemitteilungen – Jahresbilanz 2021 der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Stralsund

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16,2 Millionen Euro ermittelte Schadenssumme

Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überprüften im vergangenen Jahr im Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 1.522 Arbeitgeber (2020: 1.451). Dabei wurden 2.955 Straf- und 729 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die ermittelte Schadenssumme (vorenthaltene Sozialabgaben) belief sich auf 16,2 Millionen Euro.

„Die Bediensteten der FKS haben mit Ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag für fairen Wettbewerb, den Erhalt von Arbeitsplätzen und gerechte Arbeitsbedingungen geleistet“, so Harry Thür, Leiter des Hauptzollamts Stralsund und betonte, dass die Kollegen auch unter den schwierigen Pandemiebedingungen ihre Aufgabe vollumfänglich erfüllt hätten.

Jahresergebnisse im Einzelnen

Sachverhalte 2019 2020 2021
Prüfung von Arbeitgebern 1.644 1.451 1.522
Eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Straftaten 2.480 1.943 2.955
Eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten 1.655 822 729
Schadenssumme im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen (in Millionen Euro) 19,8 21,3 16,2

Die 159 Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Stralsund sind an fünf Standorten im Land Mecklenburg-Vorpommern tätig: Stralsund, Anklam, Neubrandenburg, Rostock und Schwerin.

Sie ermitteln in den Bereichen Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuerhinterziehung, Leistungsmissbrauch und Leistungsbetrug, illegale Beschäftigung von Ausländern sowie Einhaltung der Mindestlöhne.

Die Prüfungen der FKS werden sowohl als verdachtsunabhängige Spontanprüfungen, als Initiativprüfung aus Anlass eigener Risikoeinschätzungen beziehungsweise Hinweisen Dritter oder als Schwerpunktprüfungen bestimmter Branchen und Gewerbezweige durchgeführt.

Auch im vergangenen Jahr hat die FKS bundesweit und regional mit einem erhöhten Personaleinsatz unter anderem im Baugewerbe, in der Gebäudereinigungsbranche sowie im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe und bei Paketdienstleistern geprüft.

Quelle : Zoll.de

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