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6,56 Milliarden Euro Steuereinnahmen
Steuererhebung – für Deutschland und Europa
Durch die Erhebung von nationalen Verbrauchsteuern, Einfuhrumsatzsteuer, Zöllen und sonstigen Abgaben nahm das Hauptzollamt Frankfurt am Main im vergangenen Jahr rund 6,56 Milliarden Euro ein. Dies ist eine Steigerung von 8,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Darunter waren zum Beispiel rund 4,9 Milliarden Euro Einfuhrumsatzsteuer, 219 Millionen Euro Zoll, 78 Millionen Euro Biersteuer, 367 Millionen Euro Stromsteuer sowie 757 Millionen Euro Luftverkehrsteuer. Die Gesamteinnahmen der Dienststelle machen 4,6 Prozent der bundesweiten Einnahmen des Zolls aus.
Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
Unser Einsatz hilft, faire Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen und reguläre Beschäftigung bei gerechter Bezahlung zu sichern. Das Hauptzollamt Frankfurt am Main führte umfangreiche Prüfungen von Geschäftsunterlagen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz bei 328 Arbeitgebern durch. Die Schadenssumme im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen beläuft sich auf 24,2 Millionen Euro. 1.154 Einzelverfahren wegen Straftaten wurden abgeschlossen und 353 eingeleitet. Die Summe der festgesetzten Geldbußen, Verwarnungsgelder und Einziehungen beläuft sich auf 109.282,73 Euro. 197 Einzelverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten wurden eingeleitet, 516 Verfahren abgeschlossen. Die Summe der erwirkten Freiheitsstrafen beträgt insgesamt 59 Monate, teilweise zur Bewährung ausgesetzt. Darüber hinaus wurden im November 2018 die fünf Haupttäter aus dem Ermittlungskomplex der Besonderen Aufbauorganisation „Perle“ im Jahr 2016 zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren und drei Monaten bis zu vier Jahren und neun Monaten ohne Anrechnung der Untersuchungshaft verurteilt. Der Sozialversicherungs- und Steuerschaden belief sich hier auf 10 Millionen Euro.
Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität
Bei 5.131 Aufgriffen im Post-, Fracht- und Reiseverkehr wurden insgesamt 7.006 Kilogramm Drogen aus dem Verkehr gezogen. Darunter waren: 4.791 Kilogramm Khat, 139 Kilogramm Kokain, 292 Kilogramm synthetische Drogen (z.B. Amphetamin, Ecstasy), 36 Kilogramm Heroin, 5 Kilogramm Haschisch, 8 Kilogramm Marihuana sowie 1.735 Kilogramm sonstige Rauschgifte (betäubungsmittelhaltige Arzneimittel, Grundstoffe zur Drogenherstellung).
83 Drogenkuriere wurden vorläufig festgenommen. Darunter waren 13 Personen, die als sogenannte Schlucker identifiziert wurden, das heißt, sie hatten das Rauschgift im Körper transportiert.
Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie
Die Marken- und Produktpiraterie ist ein Hemmschuh für fairen Wettbewerb und neue Arbeitsplätze. Der Zoll hilft mit, im Interesse von Wirtschaft und Verbrauchern für fairen Wettbewerb zu sorgen. Beim Hauptzollamt Frankfurt am Main wurden 9.155 Grenzbeschlagnahmeverfahren eröffnet. Die 521.911 Plagiate hatten einen Warenwert von rund 25,7 Millionen Euro. Sie wurden zu 85 Prozent aus China eingeführt. Es gab auch 539 Fälle mit 39.979 gefälschten Tabletten und Ampullen. Weitere Herkunftsländer der Plagiate waren Hongkong, Vereinigte Arabische Emirate, Singapur und USA. Die Bandbreite reichte von Uhren und Kleidung, Taschen, Sonnenbrillen, Mobiltelefonen über Spielzeug bis hin zu Computerzubehör.
Barmittelkontrollen
Europaweit sind Drittlandsreisende verpflichtet, Barmittel ab 10.000 Euro bei der Ein- oder Ausreise in die oder aus der Europäischen Union anzumelden. In 4.843 Fällen meldeten Reisende ihre Barmittel mit rund 173 Millionen Euro legal an. 1.313 Mal wurden Verstöße gegen die Anmeldepflicht festgestellt, mit rund 25,6 Millionen Euro. In 77 Fällen wurde ein Clearingverfahren eingeleitet.
Artenschutz
Großes Thema des Zolls ist auch der Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt. Im Jahr 2018 kam es beim Hauptzollamt Frankfurt am Main zu 710 Sicherstellungen mit 21.423 artengeschützten Einzelexemplaren. Darunter waren 461 lebende Tiere und 300 lebende Pflanzen sowie 20.662 Erzeugnisse aus artengeschützten Tieren und Pflanzen. Verstöße gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen können Geldbußen bis zu 50.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen zur Folge haben.
Beachtung des Arzneimittelgesetzes und des Anti-Doping-Gesetzes
Die Einfuhr von Arzneimitteln aus Drittländern durch Privatpersonen ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Auch hier wirkt der Zoll bei der Überwachung mit. Bei 19.319 Aufgriffen wurden 1.476.207 Tabletten und Ampullen wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz sichergestellt, meistens im Postverkehr. Herkunftsländer waren überwiegend USA, Singapur und Indien. Die Bandbreite zog sich von Schmerzmitteln, Anti-Baby-Pillen und Antidepressiva bis hin zu potenzsteigernden Präparaten. Häufig waren auch Fälschungen darunter, meistens Potenzmittel aus Indien. Diese gefälschten Medikamente können Gefahren für die Gesundheit bergen, da sie illegal und ohne jegliche Sicherheitsstandards produziert werden.
Das Anti-Doping-Gesetz dient der Bekämpfung des Dopings im Sport. Mit ihm sollen Gesundheit, Fairness und Chancengleichheit für Athleten gesichert und die Integrität des Sports gefördert werden. Im Jahr 2018 wurden bei 374 Aufgriffen insgesamt – überwiegend im Postverkehr – 117.525 Tabletten und Ampullen sichergestellt. Die Dopingpräparate stammten überwiegend aus Lettland, Indien, Singapur und USA.
Einhaltung der Produktsicherheitsvorschriften
Auch andere Warengruppen können Risiken bergen, wenn sie nicht auf ihre Ungefährlichkeit hin geprüft sind. So kam es zum Schutz der Verbraucher bei 26.688 Aufgriffen zur Sicherstellung von 490.490 Waren. Darunter waren Schusspfeile für Bögen, Kfz-Scheinwerfer, Drohnen, Laserpointer, Hautbehandlungsgeräte und Fitnessarmbänder. Diese hatten ihren Ursprung meistens in China und Taiwan. Bei der durch den Zoll angeregten Prüfung durch die jeweils zuständigen Überwachungsbehörden wurden sie als unsichere Erzeugnisse eingestuft und dem Wirtschaftskreislauf entzogen.
Schutz der öffentlichen Ordnung
Der Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist ebenfalls im Fokus des Zolls: So wurden zum Beispiel die Einfuhr von Schriften, Ton- und Bildträgern, Abbildungen und Darstellungen mit verfassungswidrigem Inhalt bekämpft. In 28 Fällen stellten die Zöllnerinnen und Zöllner 237 verdächtige Objekte sicher. Zu nennen sind hier gewaltverherrlichende Abzeichen, Uniformjacken, Fahnen, Plakate, Magazine und Ähnliches. Herkunftsländer waren überwiegend Australien, USA, Brasilien, China, Hongkong, Russland, Schweiz und Ukraine.
Verfolgung von Zolldelikten
Die Nichteinhaltung von Zollvorschriften kann verschiedene Folgen nach sich ziehen. Besonders im Reiseverkehr müssen häufig Zolldelikte, wie zum Beispiel Nicht- oder Falschanmeldung durch Reisende, in Steuerstraf- und Bußgeldverfahren geahndet werden. 1.225 Steuerstrafverfahren gegen Reisende wurden eingeleitet, ein Steuerschaden von 1,2 Millionen Euro verhindert. 3.880 Steuerstrafverfahren wurden im Jahr 2018 erledigt und 1.282 Bußgelder festgesetzt, die sich auf die Nichtanmeldung von Barmitteln im Reiseverkehr bezogen. Daraus resultierte eine Bußgeldsumme von 3,8 Millionen Euro. 13.843 Fälle von Zuwiderhandlungen konnten mit der Festsetzung eines Zuschlags geahndet werden. Auffällig war eine Häufung von nichtangemeldeten Zigaretten im Reiseverkehr, meistens mit gewerblichem Hintergrund. Insgesamt wurden 50 Schmuggelfälle mit insgesamt circa 1,3 Millionen Zigaretten sowie 584 Kilogramm Tabak aufgedeckt. Der verhinderte Gesamtsteuerschaden betrug 357.288 Euro.
Berufs- und Karrierechancen
Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist zertifizierter Arbeitgeber nach dem Audit „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“. Wir bieten Ausbildungsplätze an.
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Quelle : Zoll.de
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