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Schadenssumme von fast acht Millionen Euro ermittelt
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hamburger Zolls zieht trotz weiterhin erschwerter Bedingungen während der Corona-Pandemie eine erfolgreiche Bilanz für das Jahr 2021: Es wurden 2.180 Strafverfahren und rund 700 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Bei ihren Ermittlungen deckten die Zollbeamtinnen und -beamten Schäden in einer Gesamthöhe von 7.948.499 Euro auf. Insgesamt wurden 1.303 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt.
Christian Schaade, Leiter des Hauptzollamts Hamburg
„Meine Kolleginnen und Kollegen der FKS haben trotz erschwerter Bedingungen auch im Jahr 2021 hervorragende Arbeit geleistet. Besondere Herausforderungen hierbei waren unter anderem die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie sowie die zeitaufwendige und hochkomplexe Bearbeitung der Fälle organisierter Kriminalität.“
Die Prüfungen der FKS werden sowohl als verdachtsunabhängige Spontanprüfungen, als Initiativprüfung aus Anlass eigener Risikoeinschätzungen wie auch als hinweisbezogene Prüfmaßnahmen oder als Schwerpunktprüfungen bestimmter Branchen und Gewerbezweige durchgeführt.
Viele prüfungsrelevante Branchen, wie zum Beispiel Gastgewerbe, Friseurhandwerk und Messebau, waren wie 2020 besonders stark von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen. Dadurch waren oft vor Ort keine Kontrollen möglich, sodass die Hamburger Zöllnerinnen und Zöllner der FKS flexibel reagiert und neue Prüfungsschwerpunkte gesetzt haben, unter anderem im Baugewerbe, in der Gebäudereinigungsbranche sowie im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe und bei Paketdienstleistern.
Zusammenfassung der Zahlen
Insgesamt wurden 2021 durch die FKS des Hauptzollamts Hamburg 1.303 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt.
Aufgrund der festgestellten Ergebnisse konnten 2.180 Strafverfahren und 700 Ordnungswidrigkeitenverfahren (davon 49 wegen Verstößen gegen Mindestarbeitsbedingungen nach AEntG, MiLoG und AÜG) eingeleitet werden. Es wurden 2.150 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten und 988 Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten (davon wegen Verstößen gegen Mindestarbeitsbedingungen nach AEntG, MiLoG und AÜG) abgeschlossen.
Die ermittelten Schadenssummen betrugen 7.948.499 Euro.
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