Zoll online – Pressemitteilungen – Karlsruher Zoll führt Schwerpunktprüfung im Friseurhandwerk durch

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Mehr als 100 Beamte im Einsatz

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Karlsruhe mit ihren Standorten in Ludwigshafen, Heidelberg, Karlsruhe und Rastatt führte am letzten Wochenende eine Schwerpunktprüfung in Sachen illegale Beschäftigung im Bereich des Friseurhandwerks durch.

Insgesamt wurden 187 Objekte geprüft und 474 Personen einer Befragung unterzogen. In 108 Fällen wurde Einsicht in die Geschäftsunterlagen genommen. Dabei wurden zwölf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz aufgedeckt und drei Delikte von illegaler Ausländerbeschäftigung ermittelt. Bei Letzteren wurden unter anderem zwei Asylbewerber ohne die nötigen Arbeitspapiere festgestellt, gegen deren Arbeitgeber noch vor Ort ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.

In zehn Fällen fand ein sogenannter Leistungsmissbrauch statt. Das heißt: Personen, welche im Bezug von Sozialleistungen stehen, gingen einer Beschäftigung nach, ohne diese rechtzeitig dem Leistungsträger anzuzeigen.

Bei 45 Sachverhalten muss eine weitergehende Überprüfung zeigen, ob auch hier gegen Rechtsnormen verstoßen wurde.

Durch das Finanzamt Karlsruhe wurden bei mehreren Objekten Kassenüberprüfungen durchgeführt. Auch hier stehen Ergebnisse noch aus, da die Daten zuerst ausgewertet werden müssen.

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Quelle : Zoll.de

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