Zoll online – Pressemitteilungen – Knapp 18 Kilogramm Tabak sichergestellt

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Bei Snus handelt es sich um tabakhaltige Produkte, die als kleine Beutel zwischen Zahnfleisch und Lippe gelegt werden. Sie werden nicht gekaut, sondern verbleiben im Mund, wobei das Nikotin über die Schleimhäute aufgenommen wird.

Bei dem als Kautabak gekennzeichnetem Tabak zum oralen Gebrauch handelt es sich um ein pulverisiertes Tabakerzeugnis, welches ebenfalls nicht gekaut, sondern für einen längeren Zeitraum unter der Oberlippe oder in die Wangentasche eingelegt und dann darauf gelutscht oder gesogen wird, um das enthaltene Nikotin herauszulösen.

Aufgrund der Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen ist das gewerbliche Inverkehrbringen von Snus in der gesamten Europäischen Union mit Ausnahme von Schweden verboten. In Deutschland ist das Inverkehrbringen von Tabak zum oralen Verbrauch nach § 11 des Tabakerzeugnisgesetzes verboten.

Quelle : Zoll.de

https://blaulicht-deutschland.de/vermisst-23-jaehrige-yolanda-klug-aus-leipzig/

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