Zoll nimmt illegale Arbeitnehmer fest
Am 7. Juni 2022 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund zwei Massagesalons in Marl.
Die Zollbeamten erkannten sofort, dass ihnen von einer 50-jährigen chinesischen Staatsangehörigen gefälschte Ausweispapiere vorgelegt wurden. Die Frau wurde wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts in Verbindung mit Urkundenfälschung festgenommen.
Ein anderer Masseur konnte nur seinen chinesischen Reisepass vorzeigen, andere Papiere besaß er nicht. Er wurde wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts festgenommen.
In dem zweiten Massagesalon wurde eine 49-jährige Thailänderin angetroffen, die sich gegenüber den Zöllnern nicht ausweisen konnte. Die erkennungsdienstlichen Maßnahmen ergaben, dass die Frau zwecks Abschiebung bereits zur Festnahme ausgeschrieben war. Auch sie wurde festgenommen.
Die Beschuldigten wurden vernommen und an die Polizei übergeben. Das Ausländeramt entscheidet, was weiter mit ihnen passiert.
Den Arbeitgebern der Beschuldigten drohen nun empfindliche Strafen wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung.
Chinesische beziehungsweise thailändische Staatsangehörige benötigen als „Drittstaatsangehörige“ bereits für die Einreise und den Aufenthalt sowie für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland einen Aufenthaltstitel.
Nur Staatsangehörige der Europäischen Union, der Schweiz sowie aus Liechtenstein, Norwegen oder Island dürfen sich frei niederlassen und arbeiten.