Zoll online – Pressemitteilungen – Kölner Zoll beteiligt sich an bundesweiter Schwerpunktprüfung in der Gastronomie

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In 50 kontrollierten Gaststätten bisher 34 Verstöße festgestellt

Am gestrigen Freitag, dem 7. Juni 2019, haben über 70 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im gesamten Hauptzollamtsbezirk 50 Gastronomiebetriebe kontrolliert und dabei 207 Personen zu ihrer Beschäftigung befragt.

„Mit unseren Kontrollen waren wir Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung in dieser Branche. Ein Hauptaugenmerk unserer Kontrollen liegt auf der Einhaltung des Mindestlohns“, so Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln.

Eine erste Bilanz der Maßnahme:

  • 8 Personen wurden ohne gültigen Aufenthaltstitel beziehungsweise ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis bei einer Tätigkeit angetroffen. Gegen sie und ihre Arbeitgeber wurden vor Ort Ermittlungsverfahren eingeleitet.
  • In 5 Fällen gab es Hinweise auf die Unterschreitung des Mindestlohns.
  • Für den Missbrauch von Sozialleistungen gab es in 2 Fällen Anhaltspunkte.
  • 5 Arbeitgeber führten keine gesetzlich vorgeschriebenen Stundenaufzeichnungen.
  • In 14 Fällen wurden Ermittlungen wegen fehlender beziehungsweise falscher Meldungen zur Sozialversicherung aufgenommen.

„Erst nach Auswertung und Überprüfung der Arbeitnehmerangaben lässt sich sagen, ob alle angetroffenen Personen auch ordnungsgemäß zur Sozialversicherung gemeldet sind. Die Überwachung der Einhaltung des Mindestlohns macht nicht selten eine erneute Prüfung in der Firma notwendig“, so Pressesprecher Jens Ahland weiter.

Die Schwerpunktprüfung fand zeitgleich in ganz Deutschland statt. Wie der Name schon sagt, wird bei diesen bundesweiten Prüfungen der Schwerpunkt immer auf eine bestimmte Branche gelegt.

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Quelle : Zoll.de

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