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Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

Am 4. Januar 2023 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund aufgrund eines Hinweises einen in einem Krankenhaus tätigen Sicherheitsdienst in Herne.

Unter den angetroffenen Arbeitnehmern befand sich auch ein syrischer Staatsangehöriger. Der 33-jährige Syrer wies sich mit einem österreichischen Reisepass für Ausländer aus.

Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen syrische Staatsangehörige jedoch einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt. Über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügte er nicht.

Gegen den Mann wurde daher ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Die Ausländerbehörde entscheidet nun über seinen weiteren Verbleib.

Den Arbeitgeber erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro möglich.

Quelle : Zoll.de

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