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Hinweise auf Nichtzahlung des Mindestlohns
Am 31. Oktober 2018 kontrollierten die Beamtinnen und Beamten des Hauptzollamts Duisburg zusammen mit Kräften der Polizei und der Stadt Oberhausen Shisha-Bars und Gastronomiebetriebe in Oberhausen.
Durch die gemeinsamen Kontrollen von Polizei einschließlich der Kriminalprävention, Stadt und Zoll wurden verschiedene Verstöße in den Zuständigkeiten der teilnehmenden Behörden aufgedeckt.
So konnten durch die gemeinsame Kontrollaktion folgende Verstöße festgestellt werden:
- sechs Verstöße nach dem Tabaksteuergesetz
- sechs Hinweise auf Mindestlohnunterschreitung
- zwei Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz
- ein Verstoß wegen erhöhter Kohlendioxidwerte
Der Einsatz diente insbesondere auch dem Gesundheitsschutz der Gäste, die sich in diesen Gastronomiebetrieben aufhalten. Daher wurden vorsorglich Kohlendioxid-Messungen durchgeführt.
Die Zöllnerinnen und Zöllner legten den Schwerpunkt der Kontrolle auf den Bereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Dazu wurden die vor Ort angetroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Zusätzlich erfassten die Beamtinnen und Beamten Angaben zum Bezug von Sozialleistungen und Angaben zur Arbeitserlaubnis bei ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
In sechs Fällen liegen für die Beamtinnen und Beamten Hinweise vor, dass der Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro pro Stunde nicht gezahlt wurde. In diesen Fällen werden im Nachgang zu der Prüfung Geschäftsunterlagen eingesehen.
Sofern eine Unterschreitung des Mindestlohns festgestellt wird, schließen sich Ermittlungsverfahren an. Bei Nichtzahlung des Mindestlohns droht dem Arbeitgeber eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis 500.000 Euro geahndet wird. Außerdem besteht in solchen Fällen gleichzeitig der Verdacht einer Straftat, weil Sozialversicherungsbeiträge nicht in der richtigen Höhe gezahlt wurden.
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Quelle : Zoll.de
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