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537 Personenbefragungen ziehen 250 Sachverhaltsaufklärungen bei den Arbeitgebern nach sich
Bundesweite Ergebnisse
Am 11. und 12. September 2018 haben insgesamt rund 6.000 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) bundesweit die Einhaltung der Mindestlohnregelungen geprüft. Dabei befragten die Zöllnerinnen und Zöllner über 32.000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und führten rund 4.500 Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch.
Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns. Der gesetzliche Mindestlohn besteht seit 2015 und beträgt aktuell 8,84 Euro je Zeitstunde. Die Einsatzkräfte prüften insbesondere im Einzelhandel, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Friseurhandwerk, Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe sowie im Personenbeförderungsgewerbe.
Insgesamt hat der Zoll 351 Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon 172 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz. Die übrigen Verfahren betreffen unter anderem das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Leistungsmissbrauch.
In 3.291 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen erforderlich. Dabei ergaben sich insbesondere Hinweise auf Mindestlohnunterschreitungen, das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, illegale Ausländerbeschäftigung und den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen.
Lokale Ergebnisse des Hauptzollamts Krefeld
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Krefeld begleitete die bundesweite Aktion an beiden Tagen mit 80 Einsatzkräften. Einsatzschwerpunkte bildeten dabei die Kontrollen des Einzelhandels in den Stadtzentren ihrer Zuständigkeitsbezirke Krefeld, Mönchengladbach und Neuss.
Ein weiteres Augenmerk richtete sich am zweiten Einsatztag auf die Kontrollen des Transport- und Logistikgewerbes im Hafengebiet in Krefeld-Uerdingen. Dabei führten die Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Krefeld 537 Personenbefragungen durch, die 250 Sachverhaltsaufklärungen bei den Arbeitgebern nach sich ziehen werden. Vor Ort leiteten die Einsatzkräfte sechs Ermittlungsverfahren ein und eröffneten fünf Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz.
Weitere Ermittlungsverfahren können sich anschließen, wenn die noch ausstehenden Geschäftsunterlagenprüfungen abgeschlossen sind, so Rainer Wanzke, Pressesprecher des Hauptzollamts Krefeld.
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Quelle : Zoll.de
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