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349 Arbeitnehmer befragt, 50 Unregelmäßigkeiten festgestellt

Am 9. Mai 2019 waren im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Bausektor 51 Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Krefeld gemeinsam mit vier Mitarbeitern der Bezirksregierung Düsseldorf – Betrieblicher Arbeitsschutz – in Krefeld, Neuss und Mönchengladbach im Einsatz.

Der Krefelder Zoll konzentrierte sich bei der Prüfung auf die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohns sowie auf die Aufdeckung von Beitragsvorenthaltung, illegaler Ausländerbeschäftigung sowie Scheinselbstständigkeit. Die Mitarbeiter des Arbeitsschutzes überprüften wiederum die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften.

Insgesamt konnten 349 Personen auf fünf Großbaustellen angetroffen und zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt werden. Dabei machten sie Angaben zu ihrem Arbeitgeber, der Dauer des Arbeitsverhältnisses, dem Lohn und der täglichen Arbeitszeit.

Eine erste Auswertung und ein Abgleich mit den auf den Baustellen vorhandenen Unterlagen ergaben dann folgende Feststellungen:

  • In 19 Fällen besteht der Verdacht des Mindestlohnverstoßes.
  • In 5 Fällen besteht der Verdacht des Sofortmeldeverstoßes.
  • In 2 Fällen besteht der Verdacht der Aufzeichnungspflichtverletzung.
  • In 24 Fällen besteht der Verdacht der Beitragsvorenthaltung.

Außerdem stellte die Bezirksregierung Düsseldorf verschiedene Mängel gegen die Arbeitsschutzvorschriften fest, unter anderem fehlende Absturzsicherungen sowie ungeeignete Verkehrswege.

Mit dieser Kontrollaktion versucht der Zoll, die gesellschaftliche Akzeptanz von Schwarzarbeit sowie illegaler Beschäftigung zu erhöhen sowie das Unrechtsbewusstsein in der Bevölkerung zu senken.

Seit dem 1. März 2019 gilt der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn im Bauhauptgewerbe nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für Hilfsarbeiter in der Lohngruppe 1 in Höhe von 12,20 Euro und für Facharbeiter in der Lohngruppe 2 von 15,20 Euro.

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Quelle : Zoll.de

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