Am 4. Februar 2023 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Darmstadt in einer Dieburger Gaststätte vier Arbeitnehmer vorläufig festgenommen, die ohne erforderlichen Aufenthaltstitel nach Deutschland eingereist und einer Beschäftigung nachgegangen waren. Gegen die vier Arbeitnehmer sowie die Betreiber der Gaststätte wurden Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Die Gaststättenkontrolle erfolgte aufgrund eines anonymen Hinweises aus der Bevölkerung. Bei der sich anschließenden Personenbefragung stellten die Zöllnerinnen und Zöllner vier Küchenangestellte ohne erforderliche Aufenthaltstitel fest.
Gegen die vier Arbeitnehmer wurde ein Strafverfahren wegen illegaler Arbeitsaufnahme sowie Aufenthalts in Deutschland ohne Aufenthaltstitel eingeleitet. Über den weiteren Verbleib der vier Arbeitnehmer wird durch die Ausländerbehörde entschieden. Ihnen droht die Abschiebung.
Gegen die Betreiber der Gaststätte wurden aufgrund der Meldeverstöße zur Sozialversicherung, der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen und Verstößen gegen die Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne Aufenthaltstitel in Deutschland Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Den Arbeitgebern drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 500.000 Euro oder Freiheitsstrafen in Höhe von bis zu zehn Jahren.
Die weiteren Ermittlungen dauern noch an.