Zoll online – Pressemitteilungen – Leistungsbetrug lohnt sich nicht

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Osnabrück, 31. Juli 2017

1.800 Euro Geldstrafe für 1.330 Euro zu viel erhaltene Leistungen

Sechzig Tagessätze zu je 30 Euro, mithin insgesamt 1.800 Euro Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück gegen eine Leistungsbezieherin aus Osnabrück. Da die Frau eine Arbeitsaufnahme der Agentur für Arbeit nicht mitgeteilt hatte, konnte sie rund 1.330 Euro Arbeitslosengeld I zu Unrecht kassieren.

Durch einen Datenabgleich war aufgefallen, dass für die Beschuldigte Sozialversicherungsbeiträge durch die Agentur für Arbeit gezahlt wurden und gleichzeitig der Arbeitgeber eine Anmeldung zur Sozialversicherung für die Arbeiterin abgegeben hatte. Das Hauptzollamt Osnabrück ermittelte daraufhin wegen Verdachts eines Betrugs durch die 54-Jährige.

Die Leistungsempfängerin hätte die Agentur für Arbeit sofort benachrichtigen müssen, als sie die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte sie unterlassen.

„Neben der Geldstrafe muss die Verurteilte den gegenüber der Agentur für Arbeit entstandenen Schaden begleichen“, so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle : Zoll.de

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