Zoll online – Pressemitteilungen – Leistungsbetrug lohnt sich nicht

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900 Euro Geldstrafe für rund 380 Euro zu viel erhaltene Leistungen

30 Tagessätze zu je 30 Euro, mithin insgesamt 900 Euro Geldstrafe, so lautete das Urteil des Amtsgerichts Nienburg für eine Leistungsbezieherin aus dem Landkreis Nienburg aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück.

Die inzwischen rechtskräftig Verurteilte hatte Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bezogen. Im September 2022 hatte die Beschuldigte eine geringfügige Beschäftigung aufgenommen, die sie dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hat. So konnte sie rund 380 Euro Arbeitslosengeld I zu Unrecht kassieren.

Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger (Agentur für Arbeit) der Angeklagten auf die Schliche. EDV-unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da die Frau zeitgleich Arbeitslosengeld I und ein Gehalt von einem Arbeitgeber bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führten.

Die Leistungsempfängerin hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als sie die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte sie trotz entsprechender Hinweise nicht getan.

„Neben der Geldstrafe und den Kosten des Verfahrens muss die Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen“, so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.

Quelle : Zoll.de

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