[ad_1]
900 Euro Geldstrafe für rund 455 Euro zu viel erhaltene Leistungen
30 Tagessätze zu je 30 Euro, mithin insgesamt 900 Euro Geldstrafe, so lautete das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück.
Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte aus Osnabrück hatte Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bezogen. Im September 2022 nahm der Beschuldigte eine geringfügige Beschäftigung auf, die er dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hatte. So konnte er rund 455 Euro Arbeitslosengeld II zu Unrecht kassieren.
Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger dem Angeklagten auf die Schliche. EDV-unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da der Mann zeitgleich Arbeitslosengeld II und ein Gehalt von einem Arbeitgeber bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führten.
Der Leistungsempfänger hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.
„Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen“, so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.
[ad_2]