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Zoll deckt Leistungsbetrug auf
Sechs Monate Haft, so lautete das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück.
Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte hatte Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bezogen. Im April 2022 nahm der Mann eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, die er dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hat. So konnte der 30-Jährige rund 1.630 Euro Arbeitslosengeld I zu Unrecht kassieren.
Überführt wurde der Leistungsbetrüger durch eine Mitteilung seiner Krankenkasse. Diese hatte dem Hauptzollamt Osnabrück mitgeteilt, dass der Mann eine Beschäftigung aufgenommen hat, obwohl er im Leistungsbezug stand. Daraufhin nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führten.
Der Angeklagte hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.
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