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Kontrollen im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Baugewerbe

Am 20. März 2024 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Baugewerbe durchgeführt. Aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung und der umfangreichen gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen legt der Zoll ein besonderes Augenmerk auf diese Branche.

Auch Beschäftigte des Hauptzollamts Lörrach befragten im Raum Lörrach, Freiburg und Offenburg auf verschiedenen Baustellen zeitgleich rund 200 angetroffene bei 87 Betrieben angestellte Arbeiterinnen und Arbeiter zu deren Arbeitsbedingungen. Die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und des Mindestlohns sowie mögliche illegale Beschäftigungen, Scheinselbstständigkeiten und Fälle sogenannten Leistungsbetrugs standen hier im Fokus.

Die direkt auf den Baustellen erhobenen Daten lieferten zunächst Hinweise auf mögliche Unterschreitungen des Mindestlohns in vier Fällen und auf mutmaßlichen Beitragsvorenthalt gegenüber den Sozialkassen in zwei Fällen. Zwei befragte Arbeiter beziehen zudem Sozialleistungen, welche ihnen zusätzlich zum Lohn vermutlich nicht zustehen. Daneben konnte in einigen Fällen die Verpflichtung zur Meldung von Arbeitsverhältnissen gegenüber den Sozialkassen nicht nachvollzogen werden.

In Bezug auf mutmaßliche illegale Ausländerbeschäftigungen konnten auf einer Baustelle im Raum Lörrach drei Arbeitnehmer desselben Unternehmens, deren Visum bereits abgelaufen war, auch keine Arbeitsgenehmigung vorweisen.

Bei der Prüfung im Ortenaukreis wurde ein ausländischer Arbeiter ohne Arbeitsgenehmigung angetroffen. Gegen diese vier Männer und ihre beiden Arbeitgeber wurden an Ort und Stelle straf- und bußgeldrechtliche Verfahren eingeleitet.

Alle auffälligen Sachverhalte müssen nun noch weiter ermittelt und unter anderem mit den Lohn- und Finanzbuchhaltungen in den Unternehmen selbst abgeglichen werden. Die Zöllnerinnen und Zöllner stehen dabei auch im engen Informationsaustausch mit den Partnerbehörden an den jeweiligen Standorten und den Rentenversicherungen.

Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.

Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch.

In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

Quelle : Zoll.de

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